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Razzia bei französischem Gesundheitsminister

Die französischen Behörden haben Wohnung und Büro von Frankreichs Gesundheitsminister Olivier Veran durchsucht.

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Olivier Veran
Olivier Veran
GEOFFROY VAN DER HASSELT / AFP / picturedesk.com

Wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte, durchsuchte die französische Polizei die Wohnungen von Gesundheitsminister Olivier Veran, dem ehemaligen Premierminister Edouard Philippe und anderen Beamten im Rahmen einer Untersuchung zu dem Umgang der Regierung mit der Coronavirus-Krise. Auch die Räume des Generaldirektors für Gesundheit, Jerome Salomon, wurden durchsucht.

Veran ist einer von mehreren aktuellen oder ehemaligen Ministern, gegen die wegen ihrer Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie ermittelt wird, nachdem sich die Opfer von Covid-19 beschwert hatten, dass sie zu langsam gehandelt hätten. Es gab unter anderem Vorwürfe von Ärzten, die Regierung habe im Kampf gegen die Gesundheitskrise kläglich versagt und Coronavirus-Tests sowie Schutzausrüstung viel zu spät bereitgestellt.

Bereits Anfang Juli hatten französische Untersuchungsrichter Ermittlungen gegen einige Regierungsmitglieder angeordnet. Sie richten sich gegen Premierminister Jean Castex und seinen Vorgänger Edouard Philippe, aber auch gegen die Verantwortlichen im französischen Gesundheitsministerium. Mit den Ermittlungen betraut ist der Gerichtshof der Republik, wobei es sich hier um das einzige Gericht handelt, das Regierungsmitgliedern für ihr Handeln im Amt den Prozess machen kann. Staatschef Emmanuel Macron kann juristisch nicht belangt werden.

Ausgangssperren

Die Razzien erfolgten nur einen Tag nachdem der französische Präsident Emmanuel Macron Ausgangssperren in Paris und acht weiteren französischen Städten angekündigt hatte, um der steigenden Zahl von Neuinfektionen entgegenzuwirken.

Premier Castex soll am Nachmittag die Details der nächtlichen Ausgangssperren erläutern, die Macron Mittwochabend angekündigt hatte. Von den Maßnahmen betroffen sind rund 20 Millionen Menschen. Schon ab kommendem Wochenende treten jene in Kraft. Betroffene Bürger dürfen dann zwischen 21.00 Uhr und sechs Uhr morgens ihre Häuser nur noch verlassen, um zur Arbeit zu gehen oder wenn es sich um medizinische Notfälle handelt.

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