Das UVP-Feststellungsverfahren durch die Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht im Amt der NÖ Landesregierung zum geplanten Rechenzentrum in Leopoldsdorf ergab, dass das Vorhaben UVP-pflichtig ist.
Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von drei Rechenzentrumseinheiten – bestehend jeweils aus einem dreistöckigen Gebäude samt Abwasseranlagen und geschlossenen Kühlsystemen mit Abwärmenutzungskonzept sowie die Errichtung und der Betrieb eines Umspannwerkes auf einer Gesamtfläche von rund 6,7 Hektar, wobei jedoch nicht die gesamte Fläche bebaut werden soll. Die großen Notstromaggregate mit einer Brennstoffwärmeleistung von insgesamt rund 470 Megawatt waren ausschlaggebend für die UVP.
Landesvize Stephan Pernkopf (VP) betonte: „Das bedeutet, dass das eingereichte Rechenzentrum in Leopoldsdorf einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss."
Das Land NÖ hatte schon im Frühjahr das Raumordnungsgesetz verschärft: Rechenzentren über drei Hektar brauchen zusätzlich zu einer Gemeinde-Widmung auch eine Standortverordnung der Landesregierung. Das zuvor eingereichte Projekt in Leopoldsdorf unterliegt den neuen Regelungen noch nicht.