Die Schwammerl-Saison hat dieses Jahr ungewöhnlich spät begonnen. Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit der vergangenen Monate.
Wer sich auf die Suche nach Eierschwammerln und anderen Pilzen machen will, muss besonders auf die gesetzlichen Bestimmungen achten.
Die Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) erwartet, dass sich die Zahl der Pilzanfragen heuer deutlich nach hinten verschieben wird. Zwischen Jänner und Juli 2026 wurden 120 pilzbezogene Anfragen registriert. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 waren es im selben Zeitraum rund 180, 2024 sogar etwa 220.
Für das Wachstum der Pilze sind vor allem ausreichend Feuchtigkeit und milde Temperaturen entscheidend. Besonders gut gedeihen sie in schattigen, kühlen Wäldern. Fichtenwälder bieten ideale Bedingungen. Auf Kalkuntergrund wachsen hingegen weniger Pilzarten.
Pro Person und Tag dürfen maximal 2 kg gesammelt werden, bei Gruppen gilt das entsprechende Vielfache, jedoch höchstens 8 kg. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe.
Diese variiert: In Kärnten sind Zahlungen von bis zu 3.630 Euro (oder zwei Wochen Haft) bei groben Verstößen gegen die Pilzverordnung möglich. In Salzburg bis zu 14.000 Euro, in Tirol drohen bis zu 30.000 Euro Strafe für bandenmäßig organisierte "Pilz-Diebe", die im großen Stil gewerblich sammeln.
Pilze dürfen auch nur gesammelt werden, wenn sie sicher bestimmt und verwertet werden können. Das Verarbeiten der Pilze vor Ort, ausgenommen das Putzen, ist verboten.
In drei Bundesländern (Salzburg, Tirol und Kärnten) ist das Schwammerlsuchen für den Eigenbedarf nur von 7 bis 19 Uhr erlaubt. In Vorarlberg von 8 bis 17 Uhr. In Nationalparks (z. B. Hohe Tauern) sowie in streng geschützten Natur- oder Kernzonen ist das Pilzsammeln grundsätzlich verboten.
In Wien gibt es zwar keine Landesbestimmungen, einige Schwammerlgebiete wie die Lobau, der Wienerwald oder der Lainzer Tiergarten sind dennoch Schutzgebiete. Hier gibt es vereinzelt Sammelverbote.
Beim Ernten sollte darauf geachtet werden, Speisepilze vorsichtig mit einem Pilzmesser aus der Erde zu heben, da sich am unteren Stielende wichtige Erkennungsmerkmale befinden. Nur bei wenigen gut bekannten Arten wie Eierschwammerln oder Morcheln kann abgeschnitten werden.
Vorsicht: Bestimmte Schwammerl – wie der Kaiserling – sind in Oberösterreich und Kärnten hingegen vollkommen geschützt und dürfen überhaupt nicht gesammelt werden.
Beliebte Pilze wie Steinpilze und Eierschwammerl dürfen in Kärnten auch überhaupt nur vom 15. Juni bis 30. September gesammelt werden.