Regierung schärft nach: Home Office nur noch HIER erlaubt

Der morgige Start des April bringt auch neue arbeitsrechtliche Regeln mit sich. Die weitreichendste Erkenntnis: Homeoffice ist nur in der Wohnung erlaubt, nicht im Kaffeehaus. Vorerst betrifft diese Einschränkung nur die Vorarlberger, überall sonst hat die Gastro bekanntlich geschlossen. Doch ab dem Start der Schanigarten-Saison müssen die Österreicher folgende neuen Bestimmungen im Kopf haben.
Home Office muss in einer "Wohnung" sein
Zeitgleich mit Beginn der "Osterruhe" gelten in Österreich diese neuen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. So gibt es beispielsweise einen unbefristeten Unfallversicherungsschutz für Unfälle bei der Heimarbeit und Haushaltsangehörige müssen nicht für Schäden an Arbeitsmitteln des Arbeitgebers haften. Die Arbeit im Home Office bleibt nach wie vor freiwillig.
Neu ist jedoch, dass die Arbeit in einer "Wohnung" stattfinden muss. Ein öffentlicher Coworking-Space oder ein provisorisch eingerichteter Arbeitsplatz im Kaffeehaus erfüllen die Bedingungen eines Home Office nicht. Hingegen zählen etwaige Nebenwohnsitze oder die Wohnung naher Angehöriger dazu.
Für das Home Office muss es auch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder eine Betriebsvereinbarung geben. Betriebe müssen außerdem ihren Beschäftigten die erforderlichen digitalen Arbeitsmittel - etwa Laptops - für das Arbeiten von zuhause zur Verfügung stellen. Alle Vereinbarungen über Arbeitszeit sowie individuelle Pausenvereinbarungen gelten auch im Home Office.
Steuerliche Vorteile ausnützen
Arbeitnehmer können Kosten bis zu 300 Euro für ergonomisch geeignetes Mobiliar wie Drehstuhl, Schreibtisch oder Beleuchtung mit dem entsprechenden Rechnungsnachweis über die Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2020 und 2021 absetzen. Gleichzeitig werden Zahlungen von Arbeitgebern zur Abgeltung von Mehrkosten der Arbeitnehmer im Home Office bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt.
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