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Reisetipps für die Fußball-EM in Frankreich

Heute Redaktion
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Am 10. Juni beginnt die Fußball-EM, erstmals seit 18 Jahren konnte sich Österreich wieder für ein Großturnier qualifizieren. Wer das ÖFB-Team begleitet, sollte zuvor die Reise-Tipps des ÖAMTC für einen Frankreich-Aufenthalt unter die Lupe nehmen. Stellen Sie sich außerdem dem Frankreich-Quiz auf "heute.at".

Am 10. Juni beginnt die .

Einreise

Reisende sollten immer einen gültigen Reisepass mithaben. Zwar reicht an der Grenze prinzipiell ein gültiger Personalausweis, die französische Grenzpolizei rät während der EM aber davon ab, mit diesem einzureisen. Bei Flügen verlangen die Fluggesellschaften nach einem Reisepass. Kinder müssen einen eigenen Pass besitzen. Die Besucher müssen sich darauf gefasst machen, dass das Schengener Abkommen aufgrund des Events ausgesetzt werden kann und jederzeit Kontrollen eingeführt werden können.

Passverlust

Geht der Pass verloren, können an der Österreichischen Botschaft in Paris oder am Generalkonsulat in Straßburg sowie Marseille Notpässe ausgestellt worden.

Anreise zum Stadion

Da man in der Nähe der Stadien nicht parken kann, sollte man am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Der Einlass erfolgt drei Stunden vor Spielbeginn, Fans sollten rechtzeitig vor Ort sein. Märsche großer Fangruppen zu den Stadien sind verboten.

Sicherheit

Aufgrund der Terroranschläge in Paris und Belgien wird in Zügen, U-Bahnen, Bahnhöfen und Flughäfen verstärkt kontrolliert. Es gilt erhöhtes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2). "Alle, die mit der Bahn unterwegs sind, sollten ihr Gepäck mit Namen und Anschrift versehen und bedenken, dass viele Bahnhöfe keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr anbieten", sagt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl. Wer auch Sehenswürdigkeiten besuchen will, muss mit Einlasskontrollen rechnen.

Französische Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig. Im Gegensatz zu Österreich muss nicht nur eine Warnweste mitgeführt werden. Jeder Insasse, der das Auto im Pannenfall verlässt, muss eine Warnweste tragen. Vorschrift ist auch das Mitführen eines Alkoholtestgeräts, das in französischen Apotheken und an den Autobahn-Raststätten erhältlich ist. Wer bei der Verkehrskontrolle ohne Testgerät aufgehalten wird, wird jedoch nicht bestraft.

Notfälle

Liegt eine Notlage vor, kann das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (Außenministerium Österreich) jederzeit kontaktiert werden. Dieses ist aus dem Ausland telefonisch unter +43 1 90115 4411 erreichbar. Im Vorfeld kann man sich unter  registrieren, um gegebenenfalls vom Ministerium informiert zu werden.