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Reisewarnung für Kroatien: Bekomme ich Geld zurück?

Ab Montag gilt für beinahe alle Balkan-Staaten eine Reisewarnung. Das müssen Österreicher, die einen Urlaub in Kroatien geplant haben, jetzt wissen.

Roman Palman
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Tourismus in Kroatien in Zeiten von Corona
Tourismus in Kroatien in Zeiten von Corona
picturedesk.com/EXPA/Pixsell

Beinahe die ganze Welt ist derzeit vom Coronavirus betroffen. Anbetracht der jüngsten Ankündigung, dass bereits ab Montag, dem 17. August 2020, eine Reisewarnung für Kroatien gelten soll, wollen viele Urlauber nun wissen, wie es weitergeht.

Kann man die Reise stornieren – und bekommt man sein Geld zurück? "Heute" gibt dir die Antworten auf die brennendsten Fragen:

Pauschalreisen kostenlos stornierbar

Die gute Nachricht für alle, die von ihrer bereits gebuchten Reise zurücktreten wollen: Bei einer Pauschalreise ist eine kostenlose Stornierung dann möglich, wenn das Außenministerium für das betreffende Land bzw. die Region die höchste Sicherheitsstufe 6 verhängt und somit eine ausdrückliche Reisewarnung ausgegeben hat.

Auch wenn die Einreise seitens der Behörde verweigert wird, oder Urlauber nach der Ankunft in Quarantäne müssen, ist eine Pauschalreise kostenlos stornierbar. 

Kulanz-Lösungen anstreben

Bei Individualreisen – wenn Flug und Hotel einzeln gebucht wurden – ist die Sachlage etwas anders, leider zu Ungunsten der Kunden. "Wenn das Hotel im Sperrgebiet liegt und nicht erreichbar ist, können Sie kostenlos stornieren", informiert die Arbeiterkammer. Das Problem: "Wenn Sie nicht anreisen möchten, die Anreise aber möglich ist, haben Sie die Kosten zu tragen." Als Kunde könne man dann nur versuchen, eine Kulanz-Lösung zu vereinbaren, weil der Aufenthalt vor Ort nicht Teil des Vertrags mit dem Transportunternehmen ist.

Geld zurück bei stornierten Flügen

Bei Flügen gilt es, die Informationen bei der jeweiligen Airline einzuholen. Wurde der Flug annulliert oder wegen Covid-19 storniert, können Passagiere das Geld zurückverlangen. Die Arbeiterkammer rät allen Betroffenen: "Haben Sie Geduld, wenn Sie die Fluglinie anrufen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerade in dieser Zeit extremen Belastungen ausgesetzt."

Ist eine Reisewarnung vom Außenministerium zwingende Voraussetzung für ein kostenloses Storno? Eigentlich nicht, allerdings gibt es nach einer solchen keine Diskussionen mehr. Ansonsten war es laut bisherigen Urteilen des Obersten Gerichtshofs Österreichs ausreichend, wenn seriösen Medienberichten zufolge der Reiseantritt unzumutbar wurde.

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