Nach Verhaftung

René Benko – so viele Jahre Haft drohen Ex-Immo-Mogul

Beim Ex-Milliardär klickten die Handschellen. Für ihn dürfte es jetzt ungemütlich werden. Bei einer Verurteilung droht jahrelange Haft.
Newsdesk Heute
23.01.2025, 21:16

Knalleffekt Donnerstag um 8.30 Uhr in der Früh. Die österreichische Polizei nahm Immobilienmogul René Benko in seiner Villa in Innsbruck fest. Seit das Insolvenzverfahren für seine Signa-Gruppe läuft, ermittelt die Staatsanwaltschaft mit Hochdruck gegen Benko wegen des Verdachts auf Betrug und Insolvenzdelikten.

Staatsanwaltschaft wurde wohl fündig

Der Innsbrucker Rechtsanwalt und Strafverteidiger Stefan Gamsjäger: "Die Verhaftung deutet darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Herrn Benko ein strafrechtliches Verhalten zuordnen konnte. Sonst wäre die U-Haft wohl nicht beantragt worden. Weil der Fall so komplex ist mit Tausenden Aktenseiten, hat es wohl so lange gedauert."

Gamsjäger nimmt an, dass möglicherweise auch Fluchtgefahr als Haftgrund angenommen werden könnte. "René Benko besitzt weiterhin hohe Vermögenswerte. Es wäre deshalb einfach für ihn, in einen Staat zu flüchten, der ihn nicht ausliefert. Auch italienische Gerichte hätten ihn gerne, aber Österreich liefert seine Staatsbürger nicht an andere Länder aus." Dem war schließlich nicht so – bitter für Benko: Nur bei Fluchtgefahr gibt es die Möglichkeit auf Kaution, nicht aber bei Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr.

So geht es für René Benko weiter

Kurz nach der Festnahme wurde Benko einvernommen und die Verhängung der U-Haft beantragt, Benko wurde in der Justizanstalt Wien-Josefstadt untergebracht. "Falls die U-Haft vom Richter verhängt wird, gilt eine erste Haftfrist von 14 Tagen, die theoretisch so lange verlängert werden kann, bis die Hauptverhandlung stattfindet. Möglich sind aber auch gelindere Mittel statt U-Haft, wie eine Fußfessel, eine Kaution oder die Abgabe des Reisepasses", hatte Gamsjäger zuvor bekannt gegeben.

Wie lange es bis zur Hauptverhandlung dauert, sei unklar und hänge von den Ermittlungen ab. Gamsjäger sagt, er habe Klienten, die seit Monaten in der Untersuchungshaft auf ihre Verhandlung warten. Bei einer Verurteilung wegen schwerem Betrug mit einer Schadenshöhe über 300.000 Euro wäre eine Gefängnisstrafe zwischen einem und zehn Jahren, sagt Gamsjäger. Die U-Haft wurde bereits beantragt.

Angst vor Beeinflussung und Bestechung

Benkos Anwalt Norbert Wess bestätigte die Festnahmeanordnung. Der Vorwurf lautet vorsätzliche Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, also die Befürchtung, er könnte einzelne Gläubiger bevorzugen, während die anderen leer ausgehen.

Weitere Vorwürfe sind die Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr, also die Angst, er könnte Einfluss nehmen auf andere Personen, die in dem Strafverfahren stehen, etwa durch Beeinflussung oder Bestechung. Diese Vorwürfe setzen eine gewisse Schwere voraus, sagt ein Rechtsexperte.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 23.01.2025, 21:18, 23.01.2025, 21:16
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