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Rettungsgasse: Prüfer fordern Vormerkdelikt

Heute Redaktion
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Vernichtend ist die Kritik des Rechnungshofs an der Umsetzung des Projekts Rettungsgasse ausgefallen. Das Ziel (Zeitersparnis für die Einsatzkräfte) wurde nicht erreicht, trotz umfassender Informations- und Kommunikationskampagne um mehr als 4,6 Millionen Euro.

Der Rechnungshof empfiehlt in seinem Bericht die Aufnahme einer Regelung über das behindernde Befahren der Rettungsgasse als Vormerkdelikt. Eine unmittelbare Gesetzesänderung sei momentan nicht geplant, sagte eine Sprecherin des Verkehrsministers. Allerdings werde man sich das anschauen, wenn der Wunsch vermehrt ans Ministerium herangetragen werde.

Der Rechnungshof kritisierte auch., dass weder Asfinag noch Verkehrsministerium bei der Vergabe der Kampagne Vergleichsangebote eingeholt haben. Dadurch waren die Kosten höher als bei vergleichbaren Kampagnen. "Laut Prüfbericht war das Vergabeverfahren für die Informationskampagne transparent und in jedem Schritt nachvollziehbar. Wir werden die übrigen Empfehlungen des Rechnungshofs selbstverständlich ernst nehmen", werden die Asfinag-Vorstände Alois Schedl und Klaus Schierhackl in der Aussendung zitiert.

Die Asfinag sieht den "sehr sachlichen und professionellen" Prüfbericht dennoch "als Bestätigung der Rettungsgasse", hieß es in einer Aussendung.

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