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Rettungsgasse wird Pflicht

Heute Redaktion
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Österreichs Autofahrer sind ab 2012 dazu verpflichtet, bei einem durch einen Unfall bedingten Stau auf Autobahn oder Bundesstraße ihre Autos so zu positionieren, dass eine Rettungsgasse entsteht. Wer dies nicht tut, muss mit hohen Strafen rechnen. Heute.at erklärt Ihnen, wie es funktioniert.


In Deutschland gibt es die Rettungsgassen bereits seit 1981 und dort hat sich das System bereits bestens bewährt. Und auch in etlichen Nachbarländern sind sie bereits fix in den jeweiligen Gesetzesbüchern verankert. Ab 1. Jänner 2012 sind auch die österreichischen Autofahrer verpflichtet, Rettungsgassen zu bilden.
Was ist eine Rettungsgasse und wofür wird sie benötigt?

In Österreich wird das Gesetz für Autobahnen und Schnellstraßen gelten. Kommt es hier zu einem Unfall und dadurch zu einem Stau, sind die Lenker verpflichtet, eine Gasse zu bilden, über die die Einsatzkräfte schneller zur Unfallstelle gelangen können. Rettungsgassen sind deshalb effektiver, weil Pannenstreifen oft zu schmal für heutige Einsatzfahrzeuge bzw. oft verstellt sind.
Laut Verkehrsministerin Doris Bures „sind die Helfer im Durchschnitt um vier Minuten schneller zur Stelle. Und gerade in der Unfallerstversorgung zählt jede Sekunde“. Als Faustregel gilt: Jede Minute, die die Retter früher mit lebensrettenden Maßnahmen beginnen können, steigert die Überlebenschance des Unfallopfers um 10 Prozent.
Wie wird eine Rettungsgasse gebildet?

Die Regelung wurde von unseren Nachbarländern übernommen: Bei einer Straße mit zwei Fahrstreifen müssen die Fahrzeuge am linken bzw. rechten Fahrbahnrand positioniert werden, wodurch in der Mitte die Rettungsgasse entsteht. Bei Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen muss zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse gebildet werden (siehe Grafik).
Hohe Strafen bei Missachtung fällig!

Wer sich nicht an diese neue Regelung hält, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Der Strafrahmen bewegt sich 72 und 2180 Euro.