Die Schonfrist ist vorbei: Rettungsgassen-Sünder werden ab jetzt rigoros abgestraft. Bei Vergehen sind bis zu 2.000 Euro zu blechen. Dennoch meinen 71,3 Prozent der Österreicher, dass es noch eine Schonfrist gäbe. Die Polizei hat aber bereits zahlreiche Anzeigen ausgeteilt.
Für das "Nichtbilden" der Rettungsgasse droht eine saftige Strafe von bis zu 726 Euro, wer Einsatzfahrzeuge behindert, muss mit bis zu 2.180 Euro rechnen. Je mehr Fahrspuren, umso weniger funktioniert die Bildung der Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen - daran hat sich auch Monate nach ihrer Einführung wenig geändert.
"Am Anfang ist Aufklärung im Vordergrund gestanden. Mittlerweile müsste die Intention angekommen sein", sagte Oberst Ferdinand Zuser, Leiter der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich. "Jetzt muss mit Beanstandungen gerechnet werden."
Überwachung für Polizei schwierig
Eine bundesweite Anordnung, dass gestraft werden muss, gibt es aber nicht, wie Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck betonte. Die häufigsten Vergehen der Fahrzeuglenker: Keinen Platz machen und nachträglich in die gebildete Rettungsgasse einfahren. "Autofahrer können der Versuchung einer freien Fahrspur nur schwer widerstehen", meinte der Leiter der Landesverkehrsabteilung.
Einige Dutzend Anzeigen hat es in Niederösterreich und rund um Wien seit Jahresbeginn wegen Missachtung der Rettungsgasse gegeben. Die Überwachung des neuen Gesetzes ist für die Polizei aber nicht ganz einfach. Wenn ein Unfall passiert, sind die Kräfte an den Einsatz gebunden und haben nicht Zeit, sich um die Einhaltung der Rettungsgasse zu kümmern, meinte Zuser.
In Niederösterreich werden daher bei Unfällen auf der Autobahn zusätzlich Streifen gerufen - sofern diese verfügbar sind - "die schauen, ob es funktioniert". Wenn nicht, werden die Lenker angezeigt. "Das geht aber nur punktuell und anlassbezogen."
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Umfrage: 80 Prozent meinen, Rettungsgasse funktioniert nicht
Mehr als vier Monate nach Einführung der Rettungsgasse sind acht von zehn Österreichern (83 Prozent) der Meinung, dass diese seit 1. Jänner geltende Regelung schlecht funktioniert. Fast alle Befragten (93,4 Prozent) glauben, dass sie ohne rigorose Bestrafung bei Missachtung nicht funktionieren wird.
In falscher Sicherheit wiegt sich dennoch die große Mehrheit von 71,3 Prozent, die meint, dass es noch eine Schonfrist vor Bestrafung durch die Polizei gibt. Das Meinungsforschungsinstitut Oekonsult hat aktuell 1.313 Österreicher zwischen 17 und 72 Jahren befragt.
Trotz aller Kritik stehen 74,4 Prozent der Österreicher der Idee der Rettungsgasse positiv gegenüber. Noch mehr (77 Prozent) sagen, dass sie grundsätzlich ein Unterstützer und Befürworter sind und auf Besserung hoffen. Für das "Nichtbilden" der Rettungsgasse droht eine saftige Strafe von bis zu 726 Euro, wer Einsatzfahrzeuge behindert, muss mit bis zu 2.180 Euro rechnen. Dennoch fühlen sich Österreichs Autofahrer davor sicher: Fast ein Drittel (31,76 Prozent) der Befragten meinte, dass bis nach Pfingsten eine Schonfrist vor Bestrafung gilt.
Fast alle kennen sie - aber Hälfte weiß nicht, wie's geht
Rund 26 Prozent glauben, dass dies noch bis zum Beginn der Sommerferien der Fall ist und fast 14 Prozent denken, dass sie sogar bis Jahresende ungestraft davonkommen. Jeder achte Umfrageteilnehmer gab hingegen an, jemanden zu kennen, der bereits gestraft wurde, weil er die Regelung missachtet hat.
Die Rettungsgasse ist in der Bevölkerung bekannt: Nahezu allen Befragten (96,3 Prozent) ist der Begriff geläufig. Drei von vier Probanden waren davon überzeugt, einem Unkundigen erklären zu können, wie das Prinzip der Rettungsgasse zu verstehen ist und wie man diese bildet. Als die Befragten den Wahrheitsbeweis antreten mussten, zeigte sich aber, dass jeder fünfte von ihnen die Sachkenntnisse lediglich vorgegeben hatte.
"Problemzone" Pannenstreifen
Immerhin jeder Zweite war ausreichend gut informiert. Falsch ist die Meinung von immerhin der Hälfte der Umfrageteilnehmer, dass Motorradfahrer von der Bildung einer Rettungsgasse ausgenommen sind. Irrtümlicherweise glauben sieben von zehn Autofahrern, dass der Pannenstreifen beim Bilden einer Rettungsgasse nicht befahren werden darf. Rund sieben Prozent meinen, dass Autobusse die freie Fahrspur, die Rettungsfahrzeugen, der Feuerwehr, der Polizei und Pannendiensten vorbehalten ist, befahren dürfen.
Immerhin 4,3 Prozent denken, dass auch für Taxis freie Fahrt gilt, und weitere sieben Prozent nehmen an, dass Dienstfahrzeuge (z.B. der Regierung) von der Bildung der Rettungsgasse ausgenommen sind. 92,3 Prozent der Befragten haben den Eindruck, dass ausländische Kfz-Lenker über das seit Anfang des Jahres geltende Gesetz nicht gut Bescheid wissen. Die Umfrageteilnehmer gaben dem "Projekt Rettungsgasse" für den bisherigen Verlauf die Schulnote 3,7.
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Rettungsgasse - So funktioniert's
Seit Jahreswechsel ist die Bildung einer Rettungsgasse auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich Pflicht. Sie soll Einsatzfahrzeugen bei Erliegen des Verkehrs die Durchfahrt zum Unfallort ermöglichen, indem Fahrzeuglenker nach rechts oder links ausweichen und eine Fahrspur freihalten.
Bei zweispurigen Fahrbahnen sind die Lenker verpflichtet, nach rechts oder links auszuweichen und in der Mitte eine Gasse zu bilden. Bei mehrspurigen Straßenabschnitten müssen die Autofahrer zwischen dem ganz linken und den danebenliegenden rechten Fahrstreifen Platz machen. Dabei soll auch der Pannenstreifen benützt werden.
Die Rettungsgasse muss vorausschauend immer bei Entstehung eines Staus (auch bei täglichen Überlastungsstaus) gebildet werden und nicht erst, wenn es zu einem Unfall kommt oder sich ein Einsatzfahrzeug nähert. Dazu verpflichtet sind alle Verkehrsteilnehmer. Auch Motorradfahrer dürfen - wie alle anderen - die Rettungsgasse nicht befahren.
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