Ausrede zog nicht

Richter: Auch bekleidete Frauen sind Prosituierte

Ein Bordellbetreiber wollte eine Strafe wegreden – weil die Damen zu bekleidet gewesen seien. Der VwGH ließ ihn abblitzen.
Christoph Weichsler
31.03.2025, 21:19

Mit dieser absurden Argumentation wollte ein Wiener Bordellbetreiber eine Strafe von ursprünglich 1.000 Euro loswerden. Zwei Damen ohne gültige Gesundheitskarte seien "völlig bekleidet im Aufenthaltsraum" gewesen – also keine Sexarbeiterinnen. Nur Tänzerinnen!

Gericht lässt Ausrede auflaufen

Doch der Verwaltungsgerichtshof (Ra 2024/03/0026) ließ den Mann eiskalt abblitzen. Schon das Verwaltungsgericht Wien hatte festgestellt: Die Polizei traf die Frauen im Umkleidebereich des Lokals leicht bekleidet an. Und: Auf Monitoren am Eingang wurden sie als Prostituierte beworben – mit Bild!

Bildschirm schlägt Bekleidung

Die Beamten erkannten die Frauen auf den Werbebildschirmen wieder – und auch gegenüber der Polizei gaben die beiden zu, dort als Sexarbeiterinnen zu arbeiten. Dass sie im Moment der Kontrolle ein Shirt trugen, war dem Gericht herzlich egal.

Die Strafe wurde zwar auf 800 Euro reduziert, doch die Revision des Betreibers: abgeschmettert. Der VwGH stellte klar: Wird jemand im Bordell beworben, dort in einschlägigen Bereichen angetroffen und gibt seine Tätigkeit zu, reicht das. Kleidung hin oder her.

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