Ein Drama ereignete sich vor fast sieben Jahren in Horn. Ein damals 19-jähriger Grundwehrdiener klagte bei einem Fußmarsch über Schwindel. Bei knapp 36 Grad Celsius kollabierte der Soldat, wohl auch, weil nicht unmittelbar ein Arzt verständigt worden war. Wenige Stunden später verstarb der junge Mann im Krankenhaus.
Nun berichtet die "Krone" über den Fall. Nachdem die Familie schon mit diversen Bestrebungen juristisch ohne Erfolg geblieben war, muss sie jetzt einen weiteren Dämpfer zur Kenntnis nehmen. Denn laut Bericht sieht jetzt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Republik nicht in der Verantwortung.
Und das, obwohl der Gerichtshof, der bereits 2021 mit der Causa befasst wurde, zum Schluss kam, dass der Hitzemarsch von den Vorgesetzten des Mannes nicht hätte angeordnet werden dürfen.
Anwalt Helmut Graupner hat laut "Krone" nun noch ein Ass im Ärmel, um der Familie auch juristisch zur Gerechtigkeit zu verhelfen. Ein Antrag an die große Kammer des EGMR. Dabei soll es dann aber nicht mehr nur über das Grundrecht auf Leben gehen. Der Antrag umfasse auch die Prüfung einer unrechtmäßigen erniedrigenden Behandlung, so die "Krone". In der Kammer sitzen 17 Richter.
Die Überhitzung des Körpers (er soll am Schluss 44 Grad Fieber gehabt haben) habe zum Herzstillstand geführt. Wie berichtet war der 19-Jährige bei einem Marsch bei großer Hitze zusammengebrochen, ins Horner Spital gebracht worden – dort starb der grundsätzlich sehr fitte und aktive Wasserballspieler.
Laut Insidern habe der Bursche beim Marsch schon über Probleme geklagt, seine Kameraden sollen ihm sogar Marschgepäck abgenommen haben.