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Richtig ausziehen: Was Sie müssen und was nicht

Heute Redaktion
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Umziehen ist stressig genug. Kisten packen, Möbel schleppen, die alte Wohnung zurückgeben. Dabei macht man sich oft zu viel Arbeit: Wir klären die zehn größten Auszugsmythen auf. Was müssen Sie beachten und was darf Ihnen der Vermieter von der Kaution abziehen?

Umziehen ist stressig genug. Kisten packen, Möbel schleppen, die alte Wohnung zurückgeben. Dabei macht man sich oft zu viel Arbeit: Wir klären die zehn größten Auszugsmythen auf. Was müssen Sie beachten, und was darf Ihnen der Vermieter von der Kaution abziehen?

Prinzipiell hat der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung komplett zu räumen und in den Ausgangszustand zurückzuversetzen. Es gilt aber auch: Eine gewisse “Abwohnung” ist normal und vom Vermieter zu akzeptieren.

Zwar schon beim Einzug angefertigt, hat vor allem beim Ausziehen das Übergabeprotokoll das letzte Wort. Was hier drin steht, hält auch meistens vor dem Gesetz. Achten Sie darauf, dass beim Auszug alles so vorhanden ist, wie im Protokoll vermerkt.

Alle Möbel ausräumen: Müssen Sie.

Selbstverständlich sollten Sie alle Möbelstücke, die Sie in der Wohnung haben, entfernen. Vor allem in Kellerabteilen wird nicht mehr Gebrauchtes oft zurückgelassen. In diesem Fall kann Ihnen der Vermieter die Entrümpelung in Rechnung stellen.

"Besenrein" vs. Fenster putzen: Müssen Sie nicht.

Eine beliebte Formulierung in Mietverträgen: "Die Wohnung ist besenrein zu übergeben." Das heißt: frei von grobem Schmutz und allen Möbeln. Das Fensterputzen können Sie sich getrost sparen, das fällt nicht darunter. Mitvermietete Gegenstände wie Kühlschrank, Backrohr oder Einbauschränke müssen Sie allerdings sauber übergeben.

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Löcher verspachteln: Müssen Sie (eigentlich) nicht.

In vielen Mietverträgen ist vereinbart, dass Sie die Löcher, die durch das Aufhängen von Bildern oder Regalen an der Wand entstehen, wieder verspachtelt werden müssen. Laut vorhergegangener Rechtssprechung kann der Vermieter aber keinen Schadensersatz geltend machen, wenn Sie es nicht tun. Ausnahme: Über das normale Maß hinausgehende Beschädigungen.

Gleiches gilt für das Aufhängen von Handtuchhaltern im Badezimmer: Das ist verkehrsüblich, und auch wenn dadurch Fliesen beschädigt wurden, geht das nicht über die gewöhnliche Abnützung hinaus. Generell sollten Sie darauf achten, Schränke und Handtuchhalter immer so zu montieren, dass nur die Fugen angebohrt werden. So vermeiden Sie gesprungene Fliesen und Streit mit dem Vermieter.

Ausmalen: Müssen Sie nicht.

Grundsätzlich gilt: Eine gewisse Abwohnung ist normal und muss geduldet werden. Die Wohnung vollständig ausmalen müssen Sie also nicht. Auch wenn Sie die weißen Wände während Ihrer Zeit in der Wohnung in zarten Pastelltönen gestrichen haben, ist das meist kein Problem. Einzige Ausnahme: Grelle Farben sind nach Ende des Mietverhältnisses wieder zu überstreichen.

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Renovierung: Müssen Sie nicht.

Die sogenannte Instandhaltungspflicht liegt beim Mieter. Darunter fallen die Wartung der Gastherme oder die Entkalkung des Boilers. Größere Renovierungen kann Ihnen allerdings kein Vermieter vorschreiben.

Kaputter Klodeckel, zerkratzte Badewanne: Müssen Sie (vielleicht) nicht.

Das muss der Vermieter teilweise hinnehmen. Während Kratzer und kleine Haarrisse in Waschbecken und Badewanne noch zur normalen Abnützung gezählt werden können, sieht es bei einem kaputten Klodeckel oder einer kaputten Armatur nicht so klar aus. Hier ist entscheidend, ob die “technische Nutzungsdauer” noch nicht abgelaufen wäre, informiert die Mietervereinigung in einer .

Türschloss und Wohnungsschlüssel: Müssen Sie.

Falls Sie den Zylinder Ihrer Wohnungstür getauscht haben, sind Sie verpflichtet, diesen wieder in den Originalzustand zurückzuversetzen. Das heißt: Das Schloss zurücktauschen. Achten Sie auch darauf, alle Wohnungsschlüssel zurückzugeben. Tipp: Falls ein Wohnungsschlüssel kaputt gegangen ist, behalten Sie diesen - auch der muss bei der Rückgabe abgegeben werden.

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Parkett und Teppichboden: Müssen Sie nicht.

Ein Teppichboden, der sich durch das Abstellen von Möbeln unterschiedlich abnutzt, ist ganz normal. Auch die Abnützung eines Parkettbodens ist bis zu einem gewissen Grad zu akzeptieren. Fehlen jedoch einzelne Teile des Parketts oder sind wegen tiefen Kratzern mehrere Abschleifungen nötig, kann der Vermieter eine zu starke Abnützung argumentieren.

Innentüren: Müssen Sie.

Einer der häufigsten Gründe warum Kautionen einbehalten werden: Stark zerstörte oder fehlende Innentüren. Achten Sie darauf, dass alle Türen wieder an Ihrem Platz sind, wenn Sie ausziehen. Wenn durch die Entfernung von Beklebungen eine Innentür stark beschädigt oder kaputt wird, ist der Vermieter im Recht. Bei Steckdosen, Waschbecken und Innentüren wird eine Nutzungsdauer von 30 Jahren angenommen, was vorher kaputt geht, kann verrechnet werden.

Bauliche Veränderungen: Müssen Sie.

Solange Sie in der Wohnung leben, muss der Vermieter bauliche Veränderungen zu einem gewissen Maß akzeptieren, etwa eine eingezogene Wand. Wenn Sie ausziehen, müssen Sie diese Veränderung jedoch wieder rückgängig machen. Sonst kann der Vermieter die Kosten für den Rückbau von Ihrer Kaution abziehen.