Tragischer Neujahrstag im Mühlviertel (Kirchberg ob der Donau): Wie berichtet hat eine Zehnjährige mit dem Hund ihres Vaters gespielt und Abrichte-Übungen wie "Sitz" und "Platz" geübt. Als der Vierbeiner den Pelzkragen an der Jacke des Nachbar-Mädchens (7) sah, stürmte er plötzlich auf das Kind zu und biss es in Oberarm, Schulter und Oberschenkel.
Die 7-Jährige wurde verarztet und dann per Helikopter mit Fleischwunden ins Kepler Klinikum nach Linz gebracht. Nach einigen Tagen durfte sie das Spital verlassen.
Am Mittwoch musste sich der Familienvater (46) am Landesgericht wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung verantworten. Das rechtskräftige Urteil lautet: Eine bedingte fünfmonatige Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 960 Euro.
Der Hundehalter zeigte sich beim Prozess voll geständig. Seinen Rottweiler, der eingeschläfert wurde, verteidigte er: Als er einmal seine Vorbesitzerin gebissen hat, sei das "auch nicht bösartig" gewesen. Den Vierbeiner habe er von einer Frau übernommen, die aus persönlichen Gründen keine Zeit mehr für ihn gehabt habe.
Der Richter wies auf die große Verantwortung der Hundehalter hin, vor allem, wenn Kinder und Tiere zusammenkommen: "Dann potenziert sich die Gefahr. Das erleben wir im Gerichtssaal leider immer öfter." Der Angeklagte bedauerte den tragischen Vorfall sehr und sagte, dass er einen Hund nicht mehr einem Kind überlassen werde. Er habe dazugelernt.
"So ein Hund ist mehr oder weniger eine Waffe", mahnte der Staatsanwalt während der Verhandlung. Man könne diesen nicht einfach einer Zehnjährigen überlassen, "auch wenn sie zwei Meter groß ist".