Coronavirus

Rückkehr zur Maskenpflicht in diesen Städten fix

Der Corona-Trend in Österreich gibt Grund zur Sorge. Die neue Corona-Ampel gibt nun vor, wo Schutzmasken in allen Geschäften getragen werden müssen.

Roman Palman
Teilen
Steht die Corona-Ampel auf Gelb, muss in allen Geschäften wieder Schutzmaske getragen werden
Steht die Corona-Ampel auf Gelb, muss in allen Geschäften wieder Schutzmaske getragen werden
picturedesk.com/EXPA/Stefanie Oberhauser

Bei der Präsentation der Corona-Ampel der Bundesregierung bereitet Kanzler Sebastian Kurz die Bevölkerung auf "das Maskentragen mehr und mehr im Innenraum" vor. 

Springt die Corona-Ampel auf Gelb ("mittleres Risiko") wird es eine Verschärfung der Maskenpflicht im Handel und der Gastronomie geben. Die Städte Wien, Linz und Graz sowie der Bezirk Kufstein starteten am Freitag bereits mit gelbem Ampel-Licht.

Städte hätten es in dieser Pandemie naturgemäß schwerer, führt Anschober weiter aus. Jedoch sei die Entwicklung nicht statisch und könne sich jederzeit zum Guten wie zum Schlechten verschieben.

"Geschlossene Räume mit vielen Menschen, schlecht belüftet und höheren Temperaturen – das ist der klassische Bereich, wo sich das Virus wohlfühlt", führt Gesundheitsminister Rudolf Anschober weiter aus. Die Corona-Kommission habe der Regierung bereits eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes über die aktuell bestehenden Bereiche hinaus empfohlen. Dieser sei schon rechtlich umsetzbar, was die Regierung auch tue:

1
Das droht bei gelbem Ampel-Licht

Steht die Corona-Ampel in einem Bezirk auf Gelb, dann muss ab sofort in ALLEN Geschäften sowie der Gastronomie eine Schutzmaske getragen werden. Auch in den Schulen soll diese auf dem Weg in die Klassen Pflicht werden.

➤ Auch bei allen Veranstaltungen müssen Besucher permanent eine Schutzmaske tragen!

Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen (Oper, Theater, Sportstätten, Kongresszentren…) wird es eine Personenobergrenze von 2.500 Teilnehmern geben. Ab 500 Personen ist eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.

Events mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien dürfen bis zu 5.000 Personen besuchen, eine behördliche Bewilligung ist ab 750 Teilnehmern erforderlich. In jedem Fall gilt bereits ab 200 Besuchern, dass die Veranstalter zudem verpflichtend ein Präventionskonzept vorlegen müssen.

Events ohne zugewiesene Sitzplätze in geschlossenen Räumen oder im Freien sind nur bis maximal 100 Personen möglich. Für Fach- und Publikumsmessen gelten diese Obergrenzen jedoch nicht. Die Regierung hat zudem eine Sperrstunde vorgegeben: um 1 Uhr früh ist Schluss!

Offizielle Corona-Ampel

Ab 10.30 Uhr wird die offizielle Website zur Corona-Ampel der Regierung online gehen. Auf dieser soll die Bevölkerung jederzeit die aktuelle Situation in ihren Bezirken und die damit verbundenen Maßnahmen einsehen können.

Das bedeuten die einzelnen Farben der Corona-Ampel.
Das bedeuten die einzelnen Farben der Corona-Ampel.
Screenshot Website Gesundheitsministerium
So funktionieren die Corona-Kommission und Corona-Ampel
So funktionieren die Corona-Kommission und Corona-Ampel
Sozialministerium