Politik

Rumänien in Rage wegen gekürzter Familienbeihilfe

Heute Redaktion
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Per 1. Jänner hat Österreich die Familienbeihilfen für Kinder in ärmeren Staaten gekürzt. Rumänien kritisiert das Gesetz in einer Aussendung scharf.

Eltern, deren Lebensmittelpunkt in Österreich liegt, haben Anspruch auf Familienbeihilfe – auch dann, wenn ihre Kinder im Ausland leben. Seit Anfang Jahr werden die Beiträge jedoch an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst. Das heißt: Für Kinder, die in Ländern mit tiefen Lebenshaltungskosten leben, gibt es weniger Geld. Für solche, die in teuren Ländern leben, mehr.

Am meisten Geld erhalten Eltern von Kindern, die in der teuren Schweiz leben: Für sie steigt die Familienbeihilfe dank der Gesetzesänderung um rund 185 Euro. Das Nachsehen haben Familien in Osteuropa: Für ein Kind in Rumänien gibt es künftig noch 60 Euro, für eines in Bulgarien sogar nur 55 Euro. Das sind gut 50 Prozent weniger als bisher.

"Läuft EU-Werten zuwider"

Rumänien, das mit Jahreswechsel den EU-Ratsvorsitz von Österreich übernommen hat, verurteilt die Änderung in einer Aussendung mit markigen Worten. Die Anpassung sei „unfair" und laufe „EU-Werten zuwider", schreibt das rumänische Außenministerium. Bürger anderer Mitgliedsstaaten, die in Österreich Steuern zahlten, würden dadurch diskriminiert.

„Rumänische Bürger, die in Österreich arbeiten, zahlen die gleichen Steuern wie Bürger dieses Staates, und sie müssen im Hinblick auf ihre diesbezüglichen Rechte gleich behandelt werden", zitiert die Nachrichtenagentur Agerpres aus dem Schreiben. Das Außenministerium kündigt darin an, in der Sache nicht locker zu lassen. Man sei sowohl in Gesprächen mit EU-Vertretern als auch mit Ländern, „die ähnliche Interessen haben wie Rumänien".

Die EU-Kommission hatte Österreich diesbezüglich bereits im Oktober ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt. Bundespräsident Alexander Van der Bellen beurkundete das umstrittene Gesetz im November zwar, teilte aber zugleich mit, er hege "erhebliche Zweifel, ob dieses Gesetz auch dem Unionsrecht entspricht".

(jbu)