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Passagiere haben Anspruch auf bis zu 600 €

Heute Redaktion
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Die irische Pilotengewerkschaft IALPA ruft zu Streiks bei Ryanair am 12. Juli 2018 auf. Auch Flüge aus und nach Österreich könnten davon betroffen sein.

Die irische Pilotengewerkschaft IALPA hat zu einem 24-stündigen Streik am 12. Juli 2018 aufgerufen. Auch in anderen Ländern haben sich Pilotengewerkschaften für Arbeitskämpfe mit dem irischen Billigflieger mobilisiert.

Was Passagiere nun beachten müssen, erklärt Dirk Busse. Er ist Experte für Fluggastrechte des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp: "Bei der Billigairline Ryanair wird es zeitnah zu Problemen im Flugverkehr kommen. Die Piloten der irischen Gewerkschaft IALPA stimmten aktuell für eine 24-stündige Arbeitsniederlegung am 12. Juli. Unzählige Flüge könnten daher ausfallen oder nur verspätet starten. Von Österreich aus fliegt Ryanair irische Ziele unter anderem aus Salzburg und Wien an."

Entschädigung von bis zu 600 Euro

Betroffene Passagiere, deren Flüge mit mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort ankommen, haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Dies gilt auch für Reisende, deren Ryanair-Flug gestrichen wird, sofern sie weniger als 14 Tage vor dem eigentlichen Abflugtermin über den Ausfall ihres Fluges informiert werden.

Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.

Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Entschädigungen selbst bei unangekündigter Streiks

Im April diesen Jahres urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein unangekündigter Streik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszahlen zu müssen.

Voller Ticketpreis erstattet

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, Passagieren den vollen Ticketpreis zu erstatten.

Mahlzeiten und Getränke sowie Unterkunft

Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Wir raten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern.

Unterstützung vor Gericht

AirHelp unterstützt Passagiere dabei, ihr Recht durchzusetzen und zieht wenn nötig auch für sie vor Gericht.



Weitere Informationen stehen unter folgendem Link bereit: www.airhelp.com.

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