Wien

Sanitäter missbrauchte Behinderte (5) – Fünf Jahre Haft

Am Donnerstag kam es zum Prozess gegen einen 45-jährigen Sanitäter, der ein fünfjähriges Mädchen missbrauchte und die Tat filmte.

Leo Stempfl
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Das Landesgericht für Strafsachen Wien in der Wickenburggasse
Das Landesgericht für Strafsachen Wien in der Wickenburggasse
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Der Sanitäter war als Chauffeur bei einem Fahrdienstunternehmen angestellt, brachte körperlich und geistig beeinträchtigte Kinder zum Kindergarten. Im Sommer 2015 vergewaltigte er ein fünf Jahre altes Mädchen, filmte die Tat mit seinem Handy, speicherte sie auf einem Tablet und sah sie sich immer wieder an.

"ORF Wien" berichtet vom Prozess. Drei Jahre später fertigte er demnach weiteres kinderpornografisches Material von Volksschülerinnen aus seiner Nachbarschaft an. Eines der Mädchen machte mit ihm immer wieder Radausflüge, ein anderes war mehrmals in seiner Wohnung, um den Hund des Mannes zu streicheln. Bei einem dieser Besuche machte der Mann Nacktfotos.

Das Mädchen berichtete daraufhin seinen Eltern von dem Vorfall, erst dadurch kamen die Ermittlungen ins Rollen. 131 Bild- und 15 Video-Dateien wurden bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt.

Erhebliche Gefahr

"Ich habe erkannt, dass ich therapiert werden muss", sagte der 45-Jährige beim Prozess. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Mann eine ausgeprägte Pädophilie, in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Sanitäter gehe von ihm deswegen eine erhebliche Gefahr aus. Ohne Behandlung im Maßnahmenvollzug würden weitere Straftaten gegen Mädchen drohen.

Das Urteil lautet deswegen fünf Jahre Haft bei gleichzeitiger Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Den Eltern wurde darüber hinaus Entschädigungen in Höhe von 2.000 bis 5.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil sich der Angeklagte Bedenkzeit erbat.

Es gilt deswegen weiterhin die Unschuldsvermutung. Sollte er eingewiesen werden, kommt auch nach den verbüßten fünf Jahren nur frei, wenn er keine Gefahr für andere mehr darstellt.