Der teils strenge Winter heuer in Österreich sorgt wieder für etliche Schlaglöcher im Straßennetz: Bei Minusgraden friert das Wasser, das über Risse in die Straße eingedrungen ist, und zerreißt schließlich den Belag. Übersieht man solche Löcher und fährt ungebremst hindurch, kann das teure Schäden an Reifen und Felgen zur Folge haben.
Der Straßenerhalter kann unter bestimmten Umständen für solche Schäden haftbar gemacht werden. Aber auch du als Lenker bist in der Pflicht, deine Fahrweise an die Straßenverhältnisse anzupassen – also vorausschauend fahren und Tempo drosseln. "Wer das nicht tut, könnte im Schadensfall leer ausgehen", erklärt Nikolaus Authried von der ÖAMTC-Rechtsberatung.
Achtung: Auf kostenlos benutzbaren Straßen (Orts-, Landes- und Bundesstraßen) haften Bund, Land oder Gemeinde nur bei grober Fahrlässigkeit. Authried dazu: "Von grober Fahrlässigkeit spricht man zum Beispiel dann, wenn ein ausgeprägtes Schlagloch in der Fahrbahn schon länger bekannt ist, der zuständige Straßenerhalter aber nichts dagegen getan hat und die Stelle weder abgesichert noch gekennzeichnet wurde."
Fährst du hingegen auf einer kostenpflichtigen Straße wie der Autobahn oder Schnellstraße, reicht schon leichte Fahrlässigkeit für eine Haftung. Der Straßenerhalter muss dann beweisen, dass er alles unternommen hat, um die Gefahr rechtzeitig zu beseitigen oder abzusichern – oder dass es aus bestimmten Gründen nicht möglich war.
Kommt es durch Frostaufbrüche zu Schäden am Auto oder sogar zu einem Unfall, rät der ÖAMTC-Rechtsberater, alle Details mit Fotos festzuhalten und wenn möglich auch Daten von Zeugen zu notieren. Ein polizeiliches Unfallprotokoll kann ebenfalls helfen, um später Schadenersatzansprüche durchzusetzen.