Auch in der kalten Jahreszeit sollte das Auto regelmäßig gewaschen werden – einerseits zum Werterhalt des Fahrzeugs, andererseits aus rechtlichen Gründen. "Streusalz und festgesetzter Schmutz können dem Fahrzeug dauerhaft schaden. Kommt es zu Lackschäden oder Rost, bedeutet das einen deutlichen Wertverlust", erklärt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.
Kostenintensiv kann es außerdem werden, wenn wichtige Fahrzeugteile durch Schmutz oder Schnee nicht mehr gut erkennbar sind: "Laut Kraftfahrgesetz müssen Kennzeichentafeln und sämtliche Leuchten stets frei von Schnee und Verschmutzungen sein. Ebenso ist eine uneingeschränkte Sicht durch alle Scheiben und Rückspiegel vorgeschrieben – ein kleiner freier Sehschlitz reicht nicht aus", so der ÖAMTC-Experte.
Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt von der Anzahl und Schwere der Vergehen ab, erklärt der ÖAMTC-Jurist gegenüber "Heute".
Was viele nicht wissen: Das Kraftfahrgesetz differenziert nicht zwischen verschiedenen Delikten. Das bedeutet, dass es eine Höchststrafe von 10.000 Euro gibt, die aber natürlich nicht für jedes Delikt gilt. Somit sind in diesem Höchststrafenbetrag der Bau eines verkehrswidrigen Fahrzeugs genauso enthalten wie eine nicht lesbare Kennzeichentafel oder ein zerkratztes Blinkerglas. "Innerhalb dieses Höchststrafrahmens von 10.000 Euro hat die Behörde nach Ermessen das angemessene Strafmaß zu verhängen." Dabei hat die Behörde nicht nur den Tatbestand zu bewerten, sondern eventuelle Vorstrafen einzubeziehen.
Er kenne keine aktuellen Fälle, in welchen wegen verdreckter Beleuchtung gestraft wurde, was nicht heißt, dass es nicht passiert. Allerdings bewegen sich diese Strafen dann im niedrigen dreistelligen Bereich. "Etwa 100 bis 200 Euro".
"Natürlich steht eine 10.000-Euro-Strafe in keiner Relation zu einer dreckigen Kennzeichentafel, aber es können auch mehrere Strafen parallel verhängt werden", heißt es weiter. "Wenn Sie aufgehalten werden und zwei Scheiben nicht freigekratzt haben, die Leuchten sind beschädigt und es liegt eine größere Menge Schnee am Dach, kann das durchaus 1.500 Euro kosten. Es bleibt in der Einschätzung der Behörde, welche Strafe angemessen ist."
Der Rechtsexperte abschließend: "Diese Strafen haben einerseits spezialpräventive Wirkung, damit derjenige denselben Fehler nicht noch einmal macht und andererseits generalpräventive Wirkung, um der Allgemeinheit zu signalisieren, dass dieses Vergehen jedem passieren kann."