Wer eine Parkuhr aus dem Ausland mit nach Hause nimmt und hier ins Auto legt, riskiert eine Strafe. Das zeigt das Beispiel Schweiz deutlich: Die eidgenössischen Parkscheiben sehen fast genauso aus wie die österreichischen, sind aber ungültig! Der verhängnisvolle Unterschied liegt im Detail.
Mehrere europäische Länder verwenden ein einheitliches, genormtes Modell, auf das sich die CEMT-Staaten Ende der 70er Jahre geeinigt hatten. Unter anderem wird in den Nachbarländern Deutschland, Italien und Schweiz diese blaue Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe gelegt. In Österreich ist die Verwendung einer solchen Scheibe allerdings nicht erlaubt, warnt der ÖAMTC.
Der Grund: Sie ist dem rot-weiß-roten Amtsschimmel nicht genau genug. Darauf sind nur volle und halbe Stunden markiert, die österreichische Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung fordert es genauer ein.
Denn natürlich ist das Aussehen einer Parkuhr genauestens geregelt: Das Zifferblatt muss mindestens 10 cm Durchmesser und einen deutlichen Kontrast aufweisen. Der Untergrund des Zifferblattes muss in heller Farbe, der Zeiger und die Darstellung des Zifferblattes in dunkler Farbe sein.
Und: Die Ankunft muss auf eine Viertelstunde genau angezeigt werden (können)! Stellst du dein Auto zum Beispiel um 9.05 Uhr ab, musst du auf die nächste Viertelstunde aufrunden, also auf 9.15 Uhr. In der Schweiz würde die Scheibe auf 9.30 Uhr gedreht werden. Wer das nicht beachtet und die falsche Parkuhr verwendet, bekommt schnell Probleme.
Wer trotzdem mit Schweizer Scheibe parkt, riskiert eine Strafe zwischen 30 und 50 Euro. Im Wiederholungsfall sogar zu einem Verwaltungsstrafverfahren kommen – dann sind bis zu 726 Euro fällig.
Vor allem in beliebten Wintersportorten wird jetzt streng kontrolliert. Die richtige österreichische Parkuhr gibt es entweder online oder direkt an Tankstellen nahe der Grenze.
Aufpassen: Es gibt auch Orte, wo Parkuhren überhaupt nicht gültig sind und auf Parkscheine bestanden wird. Dazu gehören etwa kostenpflichtige Kurzparkzonen.