Was alles neu wird

Das ändert sich ab Dezember für ALLE Autofahrer

Autofahrer aufgepasst! Der Nationalrat hat am Donnerstag mit Mehrheit neue Mautsätze und die Abschaffung der Klebevignetten beschlossen. Die Details.
André Wilding
20.11.2025, 21:45
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Die Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes, die unter anderem die Abschaffung der Klebevignette für die Nutzung des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes bringt, passierte am Donnerstag den Nationalrat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen. Klebevignetten werden mit 1. Dezember 2026 endgültig durch die "digitale Vignette" ersetzt. Das gilt auch für Eintages-, Zehntages- und Zweimonatsvignetten.

Ein wichtiger Teil des Pakets ist das neue Tarifsystem für die Lkw-Maut. Laut Verkehrsminister Peter Hanke wurde dabei auf die Ausgewogenheit zwischen Umwelt- und Wirtschaftsinteressen geachtet. Die Grünen sahen das Paket kritisch, da ihrer Ansicht die angestrebte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene konterkariert wird. Auch die FPÖ stimmte gegen die Gesetzesnovelle, da sie aus ihrer Sicht neue Belastungen der Bevölkerung bedeutet.

CEMT-Digitalisierungsgesetz

Einstimmig beschlossen wurde das CEMT-Digitalisierungsgesetz zur Modernisierung des CEMT-Systems, das der Koordinierung des grenzüberschreitenden Gütertransports zwischen den teilnehmenden Staaten dient.

Auch eine von der Regierung vorgeschlagene Novelle mit Änderungen im Schifffahrtsgesetz und im Wasserstraßengesetz wurden von allen Fraktionen gebilligt. Damit soll der Betrieb der Donauschleusen künftig kostendeckend möglich sein.

Mit Ende 2026 nur mehr digitale Mautvignetten

Ab 1. Dezember 2026 kann laut dem neuen Bundesstraßen-Mautgesetz die Maut nicht mehr per Klebevignette, sondern nur noch durch eine Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeugs im Mautsystem der ASFINAG entrichtet werden. Überdies wird der Maximalbetrag für eine Ersatzmaut, die bei Mautprellerei zu entrichten ist, von 240 Euro auf 270 Euro angehoben. Für LKW erfolgt laut dem Verkehrsminister "maßvolle" Anpassung, die auf der einen Seite negative Umweltauswirkungen stärker als bisher bei der Berechnung der Maut berücksichtigt. Gleichzeitig wird die Valorisierung der Infrastrukturkomponente aufgrund der schwachen Konjunktur 2026 einmalig ausgesetzt. Außerdem soll der für emissionsfreie Fahrzeuge geltende 75 %-Bonus bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030 verlängert werden.

Digitale Koordinierung

Mit der Einführung einer CEMT-Plattform samt CEMT-Mobilapplikation sollen die so genannten CEMT-Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Güterverkehr zukünftig elektronisch verwaltet werden. Neben der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die beteiligten Behörden und Unternehmen soll auch eine effektivere Kontrolle möglich werden. Die entsprechende Regierungsvorlage fand die Zustimmung aller Fraktionen.

Die neue und auch letzte Farbe der Klebevignette 2026 ist "feuerrot". Schon 2027 gibt es sie nur noch digital.
Asfinag

Joachim Schnabel (ÖVP) sah die Digitalisierung als einen wichtigen Schritt zu einer modernen Verwaltung und Steigerung der Effizienz. Unlauterer Wettbewerb aus Drittstaaten in der Transportwirtschaft werde damit hintangehalten. Auch ÖVP-Abgeordneter Klaus Mair (ÖVP) sah das Digitalisierungsgesetz als überfälliger Schritt zur Modernisierung im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Süleyman Zorba (Grüne) sagte, da das Gesetz keine Auswirkungen auf den Anteil des Lkw-Verkehrs am Verkehrsaufkommen haben werde, könnten ihm auch die Grünen zustimmen.

Neue Kostenregelung

Bisher hatte der Bund Fehlbeträge bei der Bedeckung der Kosten für den Schleusenbetrieb auf der Donau zu tragen. Die "via donau" erhielt allein im vergangenen Jahr 2,5 Millionen Euro. Eine Novelle zum Wasserstraßengesetz sieht nun vor, dass die Schleuseninhaber nach dem Verursacherprinzip kostendeckende Beiträge leisten und diese direkt an die "via donau" zahlen. Das Verkehrsministerium wird nicht mehr involviert sein. Im Verkehrsausschuss ergänzten die Koalitionsparteien darüber hinaus das Gesetz um eine Regelung, die dem Bundesheer Fahrten auf dem Bodensee mit eigenen Wasserfahrzeugen ohne Bodensee-Patent bzw. sonstige Spezialgenehmigungen ermöglichen.

Alois Schroll (SPÖ) erläuterte, dass die schifffahrtspolizeiliche Aufsicht der neun großen Schleusenanlagen an der Donau einen hohen Personalaufwand erfordere. Die vereinfachte Abrechnung der Kosten schaffe eine bürokratische Entlastung.

Die Donau sei eine wesentliche Verkehrsachse in Europa, führte Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) aus. Die Verrechnung nach dem Verursacherprinzip bedeute, dass künftig nicht mehr der Bund für den Kostenausgleich sorgen müsse. Johann Höfinger (ÖVP) wies auf das hohe Potenzial der Wasserstraße Donau hin, das stärker genützt werden sollte. Auch Dominik Oberhofer (NEOS) sprach sich dafür aus, die Donau als kostengünstigen und umweltfreundlichen Verkehrsträger stärker für den Güterverkehr zu nützen. Auch hier sei die Herstellung von Kostenwahrheit wichtig.

Auch ihre Fraktion stimme der besseren und kostendeckenden Verwaltung des Schleusenbetriebs an der Donau selbstverständlich zu, sagte Elisabeth Götze (Grüne). Die Kapazitäten der Donau für den Güterverkehr seien noch lange nicht ausgeschöpft.

{title && {title} } wil, {title && {title} } Akt. 20.11.2025, 21:49, 20.11.2025, 21:45
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