Folgenschwerer Fehler

"Lächerlich" Vignette gekauft, 120 Euro Strafe kassiert

Bei diesem Heimaturlaub kassierte die in Italien lebende Klagenfurterin Brigitte M. eine saftige Strafe. Einen Fehler machte sie mit der Vignette.
Michael Pollak
16.04.2025, 07:00

"Lächerlich ist das, stellen Sie sich vor, wie viele Menschen in diese Falle tappen!" Brigitte M. ist aufgebracht. Eigentlich freute sie sich auf ihre Reise in die Heimat. Es war der 27. Februar, die Auslandsösterreicherin war am Weg zu einer Faschingssitzung in Klagenfurt. Da sie seit Jahren in Italien (bei Tarvis) wohnt, kauft sie sich an der ersten Tankstelle nach der Grenze eine Vignette. Nicht wie früher üblich eine Jahres-Maut, sondern ein Pickerl für nur 10 Tage. Mehr zahlte sich nicht aus. "Nie im Leben bin ich aber ohne gefahren", versichert M. gegenüber "Heute".

Der Aufkleber landete gleich nach dem Kauf im Shop der ersten Tankstelle nach der Grenze auf der Innenseite der Windschutzscheibe ihres neuen BYD, einem chinesischen Elektroauto. Wie sich viel später herausstellte, beging sie dabei einen folgenschweren Fehler – so die ASFINAG.

"Vignette nicht erfassen können"

18 Tage nach dieser Fahrt landete im Postkasten von Brigitte M. in Norditalien ein Brief der ASFINAG. Auf Italienisch wird dem Fahrzeugbesitzer (dem Ehemann von M.) unmissverständlich erklärt, er habe 120 Euro Strafe zu bezahlen. "Die Kameras haben angeblich unsere Vignette nicht erfassen können", erklärt M. gegenüber "Heute".

"Ich bin ja nicht ohne Vignette gefahren, ich habe bezahlt!", sagt Brigitte M. erbost. Zunächst glaubte sie, ihr neues Fahrzeug sei schuld. Bestimmte Fahrdaten, wie etwa die Geschwindigkeit, werden innen in die Windschutzscheibe projiziert – M. dachte, das könnte eventuell einen Fehler beim Auslesen der Vignette verursacht haben.

"Trägerfolie" ist schuld am 120-Euro-Drama

"Heute" fragt nach beim heimischen Straßenbetreiber ASFINAG. Die Antwort: "Wir haben den Fall individuell geprüft. Eine Klebevignette ist nur dann gültig, wenn sie vollständig von der Trägerfolie gelöst und direkt auf die Windschutzscheibe geklebt wird. Im vorliegenden Fall zeigen auch unsere Unterlagen, dass die Vignette nicht vollständig von der Trägerfolie gelöst wurde. Damit ist die Vignette auch nicht gültig, die Ersatzmaut ist somit gerechtfertigt."

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Der Vorwurf also: Brigitte M. hat die Vignette nicht in ihrer Gesamtheit auf die Windschutzscheibe geklebt, es sei noch ein Teil der Plastikfolie an dem Pickerl gehangen.

Vorkehrung gegen Missbrauch der Vignette

Warum das schlimm ist? Um Missbrauch zu verhindern, erklären uns die Experten der ASFINAG. Es muss ausgeschlossen werden, dass die Vignette nach der Fahrt wieder losgelöst und in einem anderen Fahrzeug weiterbenutzt wird.

120 Euro Strafe: Diesen Brief der ASFINAG erhielt Brigitte M. – auf Italienisch.
Privat

Aus dem Unternehmen heißt es weiter: "Sowohl in unserer eigenen Kommunikation als auch über unsere Vertriebspartner weisen wir die Kund:innen ausdrücklich darauf hin, dass eine Klebevignette vollständig von der Trägerfolie zu lösen und unmittelbar auf die Windschutzscheibe anzubringen ist."

"Sehe ich nicht ein"

"Ich sehe doch nicht ein, wieso ich Strafe zahlen soll, wenn ich die Vignette gezahlt habe", sagt M. dennoch zu "Heute". Und dann: "Zunächst hat man mir gesagt, dass unsere Vignette vom Gerät nicht erfasst werden konnte, aber scheinbar ging es doch."

{title && {title} } POM, {title && {title} } Akt. 16.04.2025, 07:20, 16.04.2025, 07:00
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