Teure Spritztour am 8. März auf der Tangente – trotz frisch gekaufter Autobahn-Vignette: Eine Autofahrerin aus Wien wird jetzt eiskalt von der Asfinag abkassiert, weil ihre am 20. Februar online um wohlfeile 103,80 Euro erstandene Jahresmarke um zwei Tage nicht gültig war. Ihr Sohn war kürzlich mit ihrem schwarzen Mercedes-Kombi auf die Tangente gekurvt.
Schon am 12. März flatterte der Wienerin ein Schreiben mit der Strafe von 120 Euro ins Haus. Glück im Unglück: Theoretisch hätte jede einzelne Ausfahrt auf die Autobahn zur Kostenfalle werden können – glücklicherweise blieb der Wagen oft in der Garage.
"Ich hatte die 18-tägige Frist im Kleingedruckten übersehen", gibt die Betroffene zerknirscht zu. Diese ist in der Mautordnung verankert. Hintergrund ist die 14-Tage-Rücktrittsfrist für Onlinekäufe im EU-Recht samt eingerechneten Postalweg. Selbst die Bitte um Kulanz half der Käuferin nichts. Sie muss die 120 Euro "Ersatzmaut" wohl oder übel berappen. "Das ist sehr ärgerlich und grenzt an Abzocke", ärgert sich die Frau.
Legale Möglichkeiten, die Vignette als Konsument bei einem Online-Kauf sofort zu aktivieren, gebe es ohne eine Gesetzesänderung laut ÖAMTC-Rechtsberater Nikolaus Authried keine. Vor Online-Portalen, die genau das anbieten, indem sie Vignetten als Unternehmen kaufen und an Private weitergeben, wird dringend abgeraten. Das könnte dem Kunden am Ende teurer kommen, als der Kauf vor Ort (Tankstelle, Trafik oder bei ÖAMTC und ARBÖ). Für die Betroffene besonders ärgerlich: Das Fahren auf die Autobahn innerhalb der 18-Tage-Frist mit der Online-Vignette auch.