Österreich rüstet sich für den Winter! Ab dem 1.November tritt wieder die situative Winterausrüstungspflicht in Kraft. Das bedeutet konkret: Pkw dürfen bei Schnee, Schneematsch oder Eis nur dann fahren, wenn Winterreifen montiert sind. Schneeketten dürfen verwendet werden – aber nur auf schneebedeckten Straßen.
▶ Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5t gilt vom 1.November bis 15.April die situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen.
▶ Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen "M+S", "M.S." oder "M&S" ("Matsch & Schnee") gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen.
▶ Seit 10.12.2018 gelten auch Reifenmodelle, die nur mit dem sogenannten Schneeflockensymbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte) gekennzeichnet sind, als Winterreifen.
Der Automobilclub ÖAMTC warnt, dass Werkstätten bei plötzlichem Kälteeinbruch oft überbucht sind – und Winterreifen nicht erst im Schnee gewechselt werden sollten. Technik‑Experte Steffan Kerbl empfiehlt daher: "Auch wenn man bei mildem Wetter noch mit Sommerreifen fahren darf, ist es ratsam, frühzeitig einen Termin für den Reifenwechsel zu vereinbaren", empfiehlt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.
Und weiter: "Bei einem plötzlichen Kälteeinbruch sind Werkstätten oft schnell ausgebucht. Außerdem ist man mit Winterreifen auch bei kalten Nächten oder in höheren Lagen sicherer unterwegs."
Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch administrative und versicherungstechnische Folgen:
▶ Eine Verwaltungsstrafe ab circa 100Euro ist möglich. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer:innen kann das Strafmaximum bis 10.000Euro betragen.
▶ Bei einem Unfall mit ungeeigneter Bereifung gilt: Es liegt Beweislast beim Fahrer, dass derselbe Unfall auch mit Winterreifen passiert wäre – andernfalls droht Mitverschulden.
Vor dem Umstecken sollten die vorhandenen Winterreifen sorgfältig kontrolliert werden. "Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt vier Millimeter – und die muss den ganzen Winter über eingehalten werden", erklärt Kerbl. "Je nach Fahrleistung sollten es beim Wechsel daher besser rund sechs Millimeter sein."
Darüber hinaus spielt die Nutzungsdauer der Reifen eine wichtige Rolle: Nach etwa sechs Saisonen sollte auch bei ausreichend Profiltiefe Schluss sein, der Reifen ist alt und sollte ausgewechselt werden. Auch Risse, Beulen oder andere Schäden sind ein klares Zeichen, dass neue Reifen fällig sind. "Gerade bei winterlichen Bedingungen sollte man nicht an der Sicherheit sparen", betont der ÖAMTC-Experte.
Wer mit dem Auto in den Winterurlaub fährt, sollte sich über die jeweiligen Vorschriften im Ausland genau informieren. Denn die Regelungen zur Winterausrüstung unterscheiden sich teils deutlich von jenen in Österreich. In Deutschland etwa gilt ebenfalls eine situative Winterreifenpflicht: Bei Schnee, Eis oder Matsch muss mit Winterreifen gefahren werden, sonst drohen Strafen ab 60 Euro, bei Verkehrsbehinderung sogar 80 Euro. Seit 1. Oktober 2024 dürfen in Deutschland nur noch Reifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 UNEC enthalten. Das gilt auch für in Österreich zugelassene Kfz.