"Nicht mein Fehler"

Falscher Buchstabe auf Vignette – knallharte Strafe

Weil eine Verkäuferin einen Buchstaben falsch eintippte, wurde die digitale Vignette eines Anwalts ungültig – und das kam ihn teuer zu stehen.
André Wilding
15.10.2025, 15:38
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Das hatte sich der Grazer Anwalt Dietmar Strimitzer anders vorgestellt: Um 9,30 Euro kaufte er laut "Kleine Zeitung" an einer Tankstelle bei Graz eine digitale Tagesvignette für die A2 – und bekam wenig später Post von der Asfinag. Der Vorwurf: Fahren ohne gültige Vignette. Die Ersatzmaut: 120 Euro.

"P" statt "N"

Seine Nachforschungen ergaben: Die Tankstellen-Mitarbeiterin hatte beim Kennzeichen statt eines "N" ein "P" eingegeben. "Dabei habe ich der Verkäuferin das Kennzeichen auf einem Zettel notiert. Sie hat es bei der Eingabe laut wiederholt und mich mit den Worten 'Alles in Ordnung, sie ist aktiviert' verabschiedet", erzählt Strimitzer der "Kleinen Zeitung".

Da er den Fehler allerdings nicht bei sich, sondern bei der Asfinag und der Tankstelle als deren Vertragspartnerin sah, wollte der Jurist die Ersatzmaut nicht zahlen und im Strafverfahren berufen. "Ich finde auch die Strafhöhen unbotmäßig. Bei einem Parkvergehen kostet die Anonymverfügung 35 Euro, bei der Vignette sind es gleich 300 Euro. Hier schießt man mit Kanonen auf Spatzen", sagt der Jurist weiter.

Kontrollieren und unterschreiben

Doch bei der Asfinag stieß er auf taube Ohren. Die Mautordnung sei klar, heißt es: Käufer müssten die Angaben auf der Bestellbestätigung kontrollieren und unterschreiben. Strimitzer habe das getan, daher kein Anspruch auf Kulanz. "Auch wenn ich das übersehen habe, der Fehler ist in der Tankstelle passiert, der Erfüllungsgehilfin der Asfinag", so der Jurist.

Der Anwalt weigerte sich daher, die Ersatzmaut zu zahlen und wollte sich im Strafverfahren verteidigen – ohne Erfolg. Denn zusätzlich zur Maut wurden ihm auch Verfahrenskosten aufgebrummt: Insgesamt 380 Euro muss der Jurist laut Tageszeitung nun zahlen.

Kein Einzelfall

Strimitzer ist aber kein Einzelfall: Auch ein 62-jähriger Grazer musste dreimal zahlen – wegen eines Tippfehlers beim Autohändler. "Dabei hatte der Autohändler, bei dem ich den Wagen gekauft habe, mir damals die digitale Jahresvignette aktiviert", wird der Steirer in der "Kleinen Zeitung" zitiert. Doch auch hier kam es zu einem Tippsler.

"Als ich dann zum Händler ging, um nachzufragen, haben wir den Fehler entdeckt", erzählt der Mann weiter. Die Asfinag blieb zwar stur, der Autohändler übernahm zumindest aber die Kosten.

{title && {title} } wil, {title && {title} } Akt. 15.10.2025, 15:44, 15.10.2025, 15:38
Jetzt E-Paper lesen