Nicht mal Umarmung erlaubt

Polizisten warten vor Kreißsaal, nehmen Mutter Baby weg

Im Grazer LKH nahmen Polizisten einer frischgebackenen Mutter das Baby direkt nach der Geburt ab – das Jugendamt spricht von einem Ausnahmefall.
Newsdesk Heute
14.10.2025, 22:01
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Aufregung im Landeskrankenhaus Graz: Vor einem Kreißsaal warteten mehrere uniformierte Polizisten darauf, dass eine Frau ihr erstes Kind zur Welt brachte. Doch zur ersten Umarmung kam es nicht – unmittelbar nach der Geburt wurde ihr das Baby abgenommen.

"Ich hab' nach der Geburt nicht einmal mehr mein Kind sehen können", schilderte die verzweifelte Mutter gegenüber der "Kleinen Zeitung". Laut Polizei verlief der Einsatz ruhig, fünf bis sechs Beamte seien zur Unterstützung des Jugendamts vor Ort gewesen.

Die Behörde schweigt: Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Graz darf sich aufgrund der Verschwiegenheitspflicht nicht zum konkreten Fall äußern.

Grundsätzlich handle es sich aber um eine absolute Ausnahme, wie Sprecherin Vasiliki Argyropoulos betont: "Nur in ganz, ganz wenigen Fällen wird ein Kind direkt in Obhut genommen. Alles, was wir tun, tun wir zum Schutz des Kindes – das hat oberste Priorität."

Nur allerletzte Maßnahme

Die Polizei werde nur selten beigezogen, wenn triftige Gründe vorliegen – etwa zum Schutz von Mitarbeiterinnen oder anderer Anwesender. Wie viele Kräfte eingesetzt werden, entscheide die Exekutive selbst.

Die Statistik zeigt, wie selten so ein Eingriff ist: Von rund 49.000 Kindern und Jugendlichen in Graz leben 583 in voller Erziehung – also außerhalb der Familie. Nur 22 Kinder wurden im Jahr 2024 sofort in Obhut genommen, weil eine akute Gefährdung bestand. Dies sei aber immer nur letzte Maßnahme, es gelte, "familienerhaltend zu arbeiten".

Nach einer solchen Abnahme hat das Jugendamt acht Tage Zeit, einen Antrag beim Gericht einzubringen. Dort wird entschieden, ob das Vorgehen gerechtfertigt war. Die betroffenen Eltern können den Schritt anfechten. Im gegenständlichen Fall soll das Neugeborene mittlerweile einen Pflegeplatz erhalten haben.

{title && {title} } red, {title && {title} } 14.10.2025, 22:01
Jetzt E-Paper lesen