Am Dienstag gegen 9 Uhr startete der Prozess gegen zwei ehemalige Chirurgen der Grazer Uniklinik für Neurochirurgie am Bezirksgericht Graz-Ost. Den Angeklagten wird vorgeworfen, der 12-jährigen Tochter einer der Beschuldigten im Jänner 2024 im OP-Saal den Umgang mit einem Schädelbohrer ermöglicht zu haben.
Wie "Heute" berichtete, soll das Mädchen eigenständig mit einem Operationsbohrgerät ein Loch in die freigelegte Schädeldecke eines Patienten gebohrt haben. Der Vorfall ereignete sich während einer lebensrettenden Notoperation an einem 33-jährigen Obersteier, der nach einem Forstunfall mit schweren Kopfverletzungen eingeliefert worden war.
Im Beweisverfahren soll nun geklärt werden, was tatsächlich passiert ist und wer welche Verantwortung trägt, berichtet "Kleine Zeitung". Das Mädchen, das zum Tatzeitpunkt 12 Jahre alt und somit nicht strafmündig war, gehört nicht zu den Beschuldigten.
Im vorgeworfenen Sachverhalt sah der Gutachter lediglich eine "Leichte Körperverletzung". Dadurch beträgt die Strafdrohung maximal ein Jahr Haft, eine Geldstrafe (maximal 720 Tagessätze) oder eine Strafenkombination. Eine Diversion ist ebenfalls möglich. Ob es bereits am Dienstag zu einem Urteil kommt bleibt ungewiss. Es gilt die Unschuldsvermutung.