Skandal bei Notfall-OP

12-jähriges Mädchen bohrte Loch in Kopf von Patient

Im LKH Graz soll ein Mädchen (12) komplett alleine in den Kopf eines Patienten gebohrt haben – jetzt liegt der Strafantrag gegen zwei Ärzte vor.
André Wilding
19.08.2025, 20:33
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Ein skandalöser OP-Vorfall im Jänner 2024 sorgt nach wie vor für Kopfschütteln: Ein zwölfjähriges Mädchen soll im Grazer LKH bei einer Notoperation ganz alleine ein Loch in den Schädel eines schwer verletzten Patienten gebohrt haben – mit Wissen ihrer Mutter, einer Neurochirurgin.

Neue Details

Der Strafantrag, der nun der "Kronen Zeitung" vorliegt, enthüllt neue Details: Demnach fragte das Kind zunächst, ob es "helfen" dürfe. Als ihre Mutter zustimmte, griff das Mädchen zur OP-Bohrmaschine – und setzte ein 15 Millimeter großes Loch direkt in die Schädelkalotte des 34-jährigen Steirers.

Die beiden angeklagten Ärzte, darunter die Mutter des Kindes, versuchten sich mehrfach zu rechtfertigen. Zuletzt behaupteten sie, die Schülerin habe ihre Hand nur auf jene des Operateurs gelegt und keinen Einfluss gehabt. Die Ermittler sehen das laut "Krone" aber anders.

Riskanter Eingriff

Wie riskant der Eingriff war, zeigt ein Detail aus dem Strafantrag: Um ein Loch in den Schädel zu bohren, muss per Hand kontrollierter Druck auf den Trepan-Bohrer ausgeübt werden – bis sich dieser automatisch entkoppelt. Das Mädchen soll das laut Strafantrag eigenständig durchgeführt haben.

Trotz des Eingriffs ermittelte die Staatsanwaltschaft nur wegen leichter Körperverletzung. Begründung: Der Patient sei unter 24 Tage beeinträchtigt gewesen. Der Anwalt des Opfers, Peter Freiberger, sieht das anders: "Ein Schädelbruch ist eine schwere Körperverletzung." Sollte das Gericht dem folgen, könnte das Verfahren wieder an das Landesgericht zurückwandern.

Ärzte entlassen

Die beiden Ärzte wurden mittlerweile entlassen – wenn auch verspätet. Die Mutter des Mädchens klagte deshalb auf Schadenersatz – und bekam recht. Doch nun steht sie vor einem Strafprozess, der ihr bis zu ein Jahr Haft oder 720 Tagessätze bringen könnte. Auch ihre medizinische Zulassung steht auf dem Spiel. Die Ärztekammer prüft disziplinarrechtliche Schritte, heißt es im Bericht der Tageszeitung.

Und das Mädchen? Strafrechtlich bleibt sie als Zwölfjährige unbehelligt. Zivilrechtlich könnten jedoch noch Forderungen auf sie zukommen – je nach Ausgang des Prozesses. Ein Verhandlungstermin steht noch aus – doch der Strafantrag ist rechtskräftig. Es könnte also bald ernst werden.

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