Neue Details bekannt

Schock-OP! Arzt-Tochter (12) setzte Bohrer selbst an

Eine Operation in Graz wird zum Fall für die Justiz. Eine Ärztin nahm ihre Tochter zur Schädel-OP mit. Neue Details aus der Anklage schockieren.
Newsdesk Heute
18.08.2025, 20:30
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Ein skandalöser Eingriff im Grazer LKH-Uniklinikum beschäftigt nun offiziell die Justiz: Die Staatsanwaltschaft Graz hat Strafanträge gegen zwei Neurochirurgen eingebracht. Ihnen wird vorgeworfen, im Jänner 2024 einer Zwölfjährigen – damals nicht strafmündig – im OP-Saal den Umgang mit einem Schädelbohrer ermöglicht zu haben.

Nach Angaben von Behördensprecher Christian Kroschl soll das Mädchen eigenständig den Bohrer an der freigelegten Schädelkalotte angesetzt haben – ohne direkte physische Unterstützung durch die anwesenden Ärzte, wie die "Kleine Zeitung" berichtet. Der Vorfall ereignete sich während einer lebensrettenden Notoperation an einem 33-jährigen Obersteirer, der nach einem Forstunfall mit schweren Kopfverletzungen eingeliefert worden war.

Gegen die Chirurgin wird konkret der Vorwurf erhoben, sie habe ihrer Tochter vorab die Handhabung des Geräts erklärt und der "Tat" zugestimmt. Ihr Kollege soll dem Kind nicht nur das Instrument überreicht, sondern auch das Pedal zur Regulierung der Drehzahl betätigt haben. Beide werden deshalb im Strafantrag als Beitragstäter zur Körperverletzung geführt. Eine "schwere Körperverletzung" konnte ein Sachverständiger allerdings nicht feststellen, da das Bohren lediglich im Rahmen einer ohnehin notwendigen OP zur Sondenlegung bewertet wurde.

OP-Team im Zeugenstand

Die Hauptverhandlung soll vor dem Bezirksgericht Graz-Ost stattfinden, ein Termin steht jedoch noch nicht fest. Das Verfahren gegen das restliche OP-Team wurde eingestellt – sie werden im Prozess als Zeugen auftreten.

Parallel dazu läuft weiterhin ein Ermittlungsverfahren gegen die Kages im Rahmen der Verbandshaftung. Im Zentrum steht die Frage, ob die Führungsebene von den Umständen wusste und ausreichend dagegen eingeschritten ist. Ob dieses Verfahren mit jenem gegen die beiden Operateure verbunden wird oder separat zur Entscheidung kommt, ist noch offen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 18.08.2025, 20:30
Jetzt E-Paper lesen