Seit Wochen sorgen Drohnen-Sichtungen in Europa für Chaos. Riesige Flughäfen mussten vorsichtshalber gesperrt werden, es kam zu Flugausfällen für tausende Passagiere. In NATO-Ländern wächst die Besorgnis, Russland könnte dahinterstecken. "Phase 0" eines großen Plans zur Destabilisierung Europas sei angelaufen, warnte das Institut für Kriegsstudien (ISW).
Nun gibt es auch in Österreich Berichte über bedenkliche Drohnen-Aktivität. Ein verzweifelter Bürger aus Pischelsdorf in der Oststeiermark meldete diese bei der Polizei – die allerdings nichts dagegen unternehmen will.
Gegenüber der "Kleinen Zeitung" berichtet der Mann anonym, dass er und seine Frau seit rund zwei Monaten nachts immer wieder Drohnen wahrnehmen würden.
"Sie fliegen geschätzt auf einer Flughöhe zwischen 100 und 120 Metern", sagt er. Stundenlang würden sie über dem Wohngebiet kreisen.
Einen simplen Lausbubenstreich hält der Steirer für unwahrscheinlich. Ob es eine geopolitische Dimension gibt? Reine Spekulation.
Bei der Polizei stieß die Meldung der Vorkommnisse jedenfalls auf wenig Interesse. "Dort haben sie mich gefragt, ob ich mich bedroht fühle", erinnert sich der Pischelsdorfer. Als er verneinte, habe er die Auskunft bekommen, die Polizei sei nicht zuständig.
Seitens der Austro Control heißt es, dass es in der Steiermark rund 11.500 Personen mit einem Drohnenführerschein gibt, allerdings sind nur knapp die Hälfte auch als Drohnenbetreiber erfasst.
Die Vorgaben für solche Hobby-Piloten sind streng: "Drohnenflüge sind nur mit direkter Sichtverbindung und bis maximal 120 Meter Höhe erlaubt. Zudem sind Flüge über Menschenansammlungen verboten", erklärt KfV-Chefjurist Armin Kaltenegger der "Kleinen".
Pischelsdorf liegt jedenfalls nicht in einem Flugbeschränkungsgebiet, weshalb Drohnenflüge keiner extra Bewilligung erfordern. Aber: "Unbeteiligte Personen dürfen aber nicht überflogen werden." Und bei Nachtflügen muss das grün blinkende Signallicht aktiviert sein.
Die Austro Control empfiehlt, sich mit Beschwerden an die dafür zuständige Bezirkshauptmannschaft, respektive das Magistrat, zu wenden. Übertretungen können die Piloten durchaus teuer zu stehen kommen. Die Höhe der Geldstrafen reicht bis 22.000 Euro hinauf.