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Schild abgedeckt, trotzdem straft Parksheriff Wienerin

Eine 31-jährige Wienerin parkte am Samstagabend ihren VW Golf in der City. Obwohl das Anrainerschild abgedeckt war, bekam sie einen Strafzettel. 

Maxim Zdziarski
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    Das Schild, dass den Anrainerparkplatz deklariert, ist mit schwarzer Folie abgedeckt.
    Das Schild, dass den Anrainerparkplatz deklariert, ist mit schwarzer Folie abgedeckt.
    Leserreporter

    "Heute"-Leserin Christine war an einem Samstag in der Wiener Innenstadt mit ihrem Auto unterwegs. Als sie endlich einen Parkplatz in der Schellinggasse entdeckte und dort ihren VW Golf parkte, nahm sie ein Parkverbotsschild genauer unter die Lupe. Darauf stand, dass das Parken vom 13. bis 16. Oktober von 7.00 bis 17.00 Uhr verboten ist. Davon ausgenommen seien lediglich Ladetätigkeiten mit Lastfahrzeugen. Weil es allerdings bereits nach 20 Uhr war, ließ sie das Auto ruhigen Gewissens stehen.

    Als sie später am Abend wieder wegfahren wollte, kam das böse Erwachen: Ein Strafzettel lag unter den Wischerblättern. Es stellte sich jedoch heraus, dass sie nicht wegen der vorübergehenden Ladezone, sondern wegen des Parkens auf einem Anrainerparkplatz abgestraft wurde. Das Kuriose dabei: Das Verkehrsschild war mit einer schwarzen Folie abgedeckt. 

    Kritik an der Beschilderung

    Der ÖAMTC kritisiert immer wieder die unzureichende und unübersichtliche Kennzeichnung der Anrainerparkplätze, vor allem in der Wiener City. Nikolaus Authried, ein Jurist der Rechtsberatung des ÖAMTC, erklärt gegenüber "Heute", auf welche Verkehrszeichen es bei Anrainerparkplätzen wirklich ankommt.

    Auch wenn in diesem konrekten Fall das Schild in der Mitte der Gasse abgeklept wurde und deshalb für Verwirrung sorgen könnte, rät der ÖAMTC-Jurist die 36 Euro einzuzahlen. "Rechtlich relevant ist die Beschilderung am Anfang und am Ende der Straße. Die Kennzeichnung in der Mitte ist lediglich eine Hilfestellung für Autolenker", erklärt Authried. Wer dennoch gegen einen Strafzettel vorgehen möchte, muss die Einzahlungsfrist von zwei Wochen verstreichen lassen. Anschließend wird die Strafverfügung nach Hause geschickt und gegen diese kann Einspruch erhoben werden. Ob dieser stattgegeben wird, steht auf einem anderen Blatt Papier.