Der wegen zweifachen Mordes angeklagte Ex-Soldat (53) und Hobby-Pistolero aus dem Bruckhaufen in Wien-Floridsdorf sammelte am Montag vor Gericht nicht unbedingt Sympathiepunkte bei den Geschworenen.
Wild gestikulierend und mit erhobener Stimme schilderte der 53-Jährige lautstark, wie es am 24. November des Vorjahres vor seinem Haus zu zwei Schüssen und einem Schwerverletzten gekommen sei. Der waffenerfahrene Wiener soll mit seiner Glock 17 zwei Mal gezielt auf Mitglieder einer rumänischen Wanderarbeitergruppe geschossen haben, nachdem diese zu horrenden Preisen bei ihm Dächer repariert hatten und er nicht mehr zahlen wollte.
"Es tut mir furchtbar leid, dass der Herr Schaden erlitten hat, aber es waren gezielte Warnschüsse", erklärte der dem Alkohol durchaus zugeneigte Akademiker, der sich argumentativ recht weit aus dem Fenster lehnte. "Ich bekenne mich nicht schuldig zum Mordversuch", erklärte er mit den Schüssen niemanden habe verletzen wollen.
Dennoch wurde einem Arbeiter durch ein vom Boden abprallendem Projektil das Knie zerschossen. Die zweite Kugel blieb "zum Glück" auf Kopfhöhe in der C-Säule des bereits wegfahrenden Fluchtfahrzeugs stecken – dennoch nahm er laut Staatsanwalt dadurch den Tod der Opfer billigend in Kauf, was im Österreichischen Strafrecht für eine Mordanklage reicht.
Der auslandserfahrene Bundesheer-Veteran hatte offenbar zuvor eine Flasche Rotwein in sich gekippt, bevor die Preisverhandlungen im Wohnzimmer mit dem Boss der Wanderarbeiter ausarteten. "Schon der Staatsvertrag kam ja in feucht-fröhlicher Stimmung zustande", rechtfertigte er sich über die "typisch österreichische" Verhandlungstaktik.
"Der ane wor dann aber rabiat, is mi angsprungen wie a Foxhound und hat mir an Tritt geben. Ich hob gsogt, schleichts euch endlich", dann habe der Wiener Waffenbesitzkarten-Besitzer seine Glock aus dem Keller geholt.
Laut Anklage repetierte der 53-Jährige lautstark durch und drückte zwei Mal auf die bereits weglaufenden Arbeiter ab. "I wollt, dass die Leit verschwinden, weil die a Geld und mei Mutter ausrauben wollten", beteuerte er seine Angst. "Die waren sieben und wir waren alleine." Gescheiter wäre es gewesen, wenn nicht geschossen, sondern einfach im Haus auf die Polizei gewartet hätte, erlaubte sich der Rat eine Randbemerkung.
Die Arbeiter schilderten im Polizeiverhör ihre Todesangst. "Es kam mir vor wie im Albtraum", so einer der Rumänen, der noch nie in seinem Leben eine Waffe gesehen hatte. Das Urteil sprachen am Ende die Geschworenen: 12 Jahre Haft wegen versuchten Mordes für den Schuss auf das Auto – nicht rechtskräftig. Den Querschläger ins Knie verurteilen die Laienrichter als fahrlässige Körperverletzung.