Life

An-/Abreise nicht möglich: Muss ich trotzdem zahlen?

Winterchaos in Österreich: Muss ich als Urlauber die gebuchte Unterkunft bezahlen, wenn ich sie aufgrund des Schnees nicht erreichen kann?

Heute Redaktion
Teilen
Schneemassen soweit das Auge reicht. Was tun, wenn man nicht an- oder abreisen kann?
Schneemassen soweit das Auge reicht. Was tun, wenn man nicht an- oder abreisen kann?
Bild: picturedesk.com

Das Schneechaos der letzten Tage in den heimischen Wintersportorten wirft die Frage auf, ob Urlauber, die aufgrund von unpassierbaren Straßen und Lawinensperren das gebuchte Hotel oder Ferienappartement nicht erreichen und somit ihren Erholungsaufenthalt nicht antreten können, trotzdem für das Hotel bezahlen müssen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erklärt dazu, dass Reisende wohl trotzdem zahlen müssen, sofern das Hotel zumindest über Umwege erreicht werden kann. Wenn etwa eine eine Straße, die nicht der einzige Zufahrtsweg ist, durch einen Lawinenabgang gesperrt ist, müsse das Entgelt für das gebuchte Feriendomizil wohl zu leisten sein. Kann aber der Beherbergungsbetrieb von keinem Urlaubsgast – also auch nicht auf Umwegen – erreicht werden, dann trifft das Risiko der Unerreichbarkeit des "eingeschneiten" Wintersportortes den Gastwirt.

Nur der Urlaubsgast, der die gemietete Unterkunft während der gesamten vereinbarten Vertragsdauer nicht mehr erreichen kann, ist nicht zur Entgeltzahlung oder zur Bezahlung von Stornogebühren verpflichtet.

Tipp: Möglichst alles dokumentieren!

"UrlauberInnen sollten den Umstand der Nichterreichbarkeit – im Hinblick auf allfällige gerichtliche Auseinandersetzungen – gut dokumentieren", rät Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Entspannt sich die Wettersituation während des gebuchten Urlaubszeitraums, der Urlaubsgast möchte aber verspätet nicht mehr anreisen, kann der Vertrag unter Heranziehung der Grundsätze der Teilunmöglichkeit unter einer Bedingung zur Gänze aufgelöst werden: "Und zwar, wenn die verbleibende Urlaubszeit den angestrebten Erholungszweck nicht mehr erfüllen kann. In diesem Fall entfällt auch die Entgeltpflicht des Gastes für die restlichen Urlaubstage."

Keine Abreise möglich

Übrigens: Kommt der Urlaubsgast aufgrund der Schneemassen nicht vom Urlaubsort weg und muss weiterhin in einem Urlaubsquartier wohnen, so muss er die Unterkunft auch weiterhin bezahlen.

Wie sieht es arbeitsrechtlich aus? Haben Angestellte mit Konsequenzen zu rechnen, wenn Sie wetterbedingt nicht (oder verspätet) zur Arbeit kommen? Lesen Sie die Antwort hier >>>

In Teilen der Steiermark und den Ybbstaler Alpen wurde Lawinenwarnstufe 5 ausgerufen – die höchste Kategorie. Alle Infos zur aktuellen Wetterentwicklung >>> (red)