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Schnee in Massen: Jetzt drohen Autofahrern hohe Strafen

Neuschnee hat auch in geringen Mengen Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Wer sein Auto nicht ordentlich abkehrt, riskiert hohe Strafen.

Roman Palman
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Ein Mann befreit am 3. Dezember 2020 sein Fahrzeug vom gefallenen Schnee in Wien.
Ein Mann befreit am 3. Dezember 2020 sein Fahrzeug vom gefallenen Schnee in Wien.
HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com

Frau Holle schüttelt gerade kräftig ihre Polster aus: 67 Zentimeter Neuschnee sind alleine von Dienstag auf Mittwochvormittag in Kötschach-Mauthern vom Himmel gerieselt und haben zu massiven Einschränkungen in der Region geführt. Hunderte Haushalte sind ohne Strom, die Lawinengefahr immens.

Doch nicht nur in Kärnten und Osttirol schneit es in diesen Tagen. Im gesamten Alpenraum, sogar bis nach Wien, dürfte sich in den kommenden Stunden und Tagen eine Schneedecke bilden. Für Autofahrer heißt es dabei nicht nur während der Fahrt besonders Acht zu geben. Schon vor Fahrtantritt müssen Eiskratzer und Schneebesen geschwungen werden – und das besser gründlich, wie der ÖAMTC warnt. 

Saftige Strafe

"Ist das Fahrzeug von Schnee und Eis bedeckt, muss der Lenker vor Fahrtantritt für ausreichenden Durchblick sorgen", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Auch seitlich und nach hinten muss die Sicht frei sein. Wer sich daran nicht hält, riskiert eine saftige Strafe von bis zu 5.000 Euro.

Beim Eiskratzen ist aber auch Vorsicht geboten: Wenn das "Pickerl" beschädigt wird, sollte man für baldigen Austausch sorgen.

Gefahr für andere

Auch wenn für eine nicht entfernte Schneehaube auf dem Autodach keine Verwaltungsstrafe vorgesehen ist, sollte man das Auto vor Abfahrt unbedingt von der weißen Last befreien: 

"Fällt Schnee oder Eis vom Fahrzeug und trifft oder behindert andere Verkehrsteilnehmer, können empfindliche Schadenersatzforderungen die Folge sein", weiß der Experte des Mobilitätsclubs. "Sollte es gar zu einem Unfall mit Personenschaden kommen, droht ein Gerichtsverfahren wegen Körperverletzung".

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    Der kräftige Schneefall hält die Einsatzkräfte in Teilen Österreichs ordentlich auf Trab. So drohten etwa im hinteren Ötztal zwischen Aschbach und Sölden mehrere Bäume auf die Ötztalbundesstraße zu stürzen, die B186 musste daher gesperrt werden.
    Der kräftige Schneefall hält die Einsatzkräfte in Teilen Österreichs ordentlich auf Trab. So drohten etwa im hinteren Ötztal zwischen Aschbach und Sölden mehrere Bäume auf die Ötztalbundesstraße zu stürzen, die B186 musste daher gesperrt werden.
    ZOOM.TIROL

    Als besonders gefährlich gelten Schnee und Eisplatten auf einem Lkw – Hinterherfahrende sollten deshalb zur Sicherheit lieber etwas mehr Abstand halten.

    Kennzeichen muss lesbar bleiben

    Grundsätzlich sind Fahrzeuglenker dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kennzeichen lesbar sind. Allerdings: "Der Gesetzgeber sagt nicht, dass das Kennzeichen permanent gereinigt werden muss", erklärt die Verkehrsjuristin Gabriele Zöscher.

    Hoffer weiter: "Eine Pflicht zur Unterbrechung der Fahrt, nur um sich von der Lesbarkeit der Kennzeichen zu vergewissern, sieht die heimische Behördenpraxis jedoch nicht vor." Aber, da sind sich die Experten einig, zumindest vor der Abfahrt bzw. bei einem Zwischenstopp "sollte man eine Reinigung durchführen".

    Und bei der Maut?

    Für die Mautkontrolle durch die Asfinag ist es vollkommen egal, wie viel Schnee am Auto haftet. Ist das Kennzeichen aus welchem Grund auch immer nicht lesbar, wird das Foto der automatischen Vignettenkameras einfach aussortiert. Für den Autofahrer gibt es dabei aber keine Konsequenzen. Auf Streckenmautabschnitten (A9, A10, A11 und A13) wird es dann bei verdreckten Kennzeichen etwas umständlicher. Das Fahrzeug wird dann an der Kontrollstation zu einer besetzten Kabine umgeleitet.

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