Wien

Schönborn: "Mit Sterbehilfe wird Grenze überschritten"

Der Verfassungsgerichtshof hat die Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Kardinal Schönborn warnt vor einer neuen Normalität.

Christoph Kardinal Schönborn
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Kardinal Christoph Schönborn
Kardinal Christoph Schönborn
Bild: Helmut Graf

Jedes Leben hat einen unverfügbaren Wert, bis zu seinem natürlichen Ende. In Würde leben, das wünschen wir uns alle. Und auch, in Würde sterben zu können. Was aber, wenn das Leben zur Qual wird und das Sterben wie eine Befreiung erscheint? Der Verfassungsgerichtshof hat im Dezember 2020 erklärt: In Ausnahmefällen soll es straffrei sein, einem Menschen bei der Selbsttötung zu helfen. Nun liegt der Entwurf der Regierung für das "Sterbeverfügungsgesetz" vor.

Es fehlt nicht an warnenden Stimmen. In allen Ländern, die eine Beihilfe zur Selbsttötung straffrei gestellt haben, wurde in kürzester Zeit aus dem Ausnahmefall eine gesellschaftlich akzeptierte Normalität. Es entsteht ein Druck, sein Leben zu beenden, um anderen nicht zur Last zu fallen. Und: Wer kann den Sterbewunsch eines Menschen wirklich beurteilen? Ist es Ärzten, Notaren, Patientenanwälten zuzumuten, über Leben oder Tod zu entscheiden? Dürfen Ärzte gar verpflichtet werden, das Leben eines Menschen zu beenden? Beginnt hier das Geschäft mit dem Tod? Der Gesetzesentwurf bemüht sich, Grenzen zu ziehen, vor Missbrauch zu schützen und die Hospizarbeit zu fördern. Dennoch: Eine Grenze wird überschritten. Das muss uns klar sein.

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