Auf der Unternehmenswebseite steht das Motto: "Built with Vision. Made for Living." (Deutsch: "Mit Vision gebaut. Zum Leben gemacht."). Jetzt gibt es allerdings große Probleme. Über das Vermögen der burgenländischen KBIMMO GmbH mit Sitz in Eisenstadt wurde beim Landesgericht Eisenstadt ein Konkursverfahren beantragt. Das gab der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) bekannt.
Die Zahlen sind beträchtlich: Laut den vorliegenden Unterlagen stehen Verbindlichkeiten von rund 1,86 Millionen Euro im Raum. Betroffen sind derzeit rund 25 Gläubiger.
Auch für die vier Mitarbeiter ist die Situation bitter: Löhne und Gehälter sind laut AKV seit August 2026 offen.
Die KBIMMO GmbH wurde 2020 gegründet und ist im Immobilienbereich tätig. Dazu zählen die Vermittlung sowie die Planung, Errichtung und Vermarktung von Immobilienprojekten. Außerdem kauft und verkauft die Firma eigene Grundstücke, Gebäude und Wohnungen.
Als Grund für die finanziellen Probleme nennt das Unternehmen erhebliche Schwierigkeiten bei der Abwicklung des Projekts "Lerchenau".
KBIMMO besitzt eine Liegenschaft in Würnitz, die laut Schuldnerin einen Buchwert von 680.000 Euro aufweist. Darin enthalten ist auch das Projekt "Lerchenau", das nicht fertiggestellt werden kann. Die Liegenschaft ist zudem mit Pfandrechten belastet. Im Insolvenzverfahren soll geklärt werden, ob sie geschätzt und verwertet werden kann.
Brisant: KBIMMO-Geschäftsführer David Kovacs ist gleichzeitig Geschäftsführer der KOVACSBAU GmbH. Auch über deren Vermögen wurde beim Landesgericht Eisenstadt ein Konkursverfahren beantragt.
Bei KOVACSBAU sind laut AKV rund 162 Gläubiger und acht Mitarbeiter betroffen. Die Gesamtforderungen belaufen sich auf rund 1,1 Millionen Euro. Eine Fortführung dieses Unternehmens ist nicht geplant.
Wichtig für Gläubiger: Zum Zeitpunkt der vorliegenden Unterlagen wurde das Konkursverfahren über KBIMMO noch nicht gerichtlich eröffnet. Daher gibt es derzeit weder eine Geschäftszahl noch einen Insolvenzverwalter, eine Anmeldefrist oder einen Termin für die Prüfungstagsatzung.
Forderungen können laut AKV bereits über den Gläubigerschutzverband angemeldet werden.