Oberösterreich

Schon wieder Vogelgrippe! Es hat 3.000 Enten erwischt

Die seit Wochen grassierende Vogelgrippe breitet sich weiter aus: Jetzt hat es einen Betrieb mit 3.000 Enten erwischt.

Tobias Prietzel
Ein Teil des Geflügel-Bestandes am Bauernhof im Bezirk Braunau ist bereits verendet. (Symbolbild)
Ein Teil des Geflügel-Bestandes am Bauernhof im Bezirk Braunau ist bereits verendet. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Der Bezirk Braunau ist alarmiert: Dort ist neuerlich ein Fall der Geflügel-Influenza (H5N1) aufgetreten. Ein Teil des Geflügel-Bestandes eines Bauern ist bereits verendet.

Rund um die Haltung wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und für zumindest 30 Tage eine Überwachungszone (siehe Grafik) eingerichtet.

So soll ein potenzielles Vorkommen auch in anderen Betrieben rasch erkannt und eine potenzielle Übertragung verhindert werden. In einem Radius von drei Kilometern werden alle Geflügel-Haltungen amtstierärztlich kontrolliert.

Bezirk bereits betroffen

Wegen eines anderen Falles etwas weiter südlich im Bezirk Braunau war bereits am 13. Jänner eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet worden.

Die bestehende (blau) und die neu eingerichtete Zone (rot) überschneiden sich.
Die bestehende (blau) und die neu eingerichtete Zone (rot) überschneiden sich.
Land OÖ
"Die Geflügelpest stellt für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen." Landes-Veterinärdirektor Thomas Hain

Die Geflügelpest sei zwar bereits mehrfach festgestellt worden, so Landes-Veterinärdirektor Thomas Hain. Aber: "Sie stellt für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen."

Strenge Vorkehrungen
Alle Personen, die Geflügel-Stallungen betreten, müssen angemessene Maßnahmen – etwa Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen – einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, werden ebenfalls Desinfektions-Maßnahmen unterzogen.
Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Tieren im Betrieb kommen, ist das unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern, dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist.
Die Tiere dürfen nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb gebracht oder entfernt werden.

Keine Entspannung in Sicht

In den vergangenen Tagen wurden in Österreich zahlreiche neue Fälle von Geflügelpest bestätigt. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) geht nicht davon aus, dass sich die Situation bald entspannt.

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest bzw. Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende und fieberhaft verlaufende Erkrankung von Vögeln. Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Tierarten sind hochempfänglich für das Virus. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome. Sie sind aber für die Verbreitung von Bedeutung.

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