Immer wieder freigelassen

Schubhäftling frotzelt Österreich, taucht 4x unter

Immer wieder wurde ein Algerier, der vorgab Syrer zu sein, nach diversen Delikten festgenommen, aber nach kurzer Zeit wieder freigelassen.
Newsdesk Heute
30.07.2026, 12:14
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Bundeskanzler Christian Stocker unternahm am Wochenende einen weiteren Vorstoß in Sachen illegale Migration: Zur Eröffnung der Salzburger Festspiele lud er den griechischen Premierminister Kyriakos Mitsotakis ein und verständigte sich mit diesem auf Rückkehrzentren, in die ab 2027 abgeschoben werden soll.

Wie dringend das nötig ist, verdeutlicht leider wieder ein aktueller Fall, über den die "Kronen Zeitung" berichtet. Dort wird auf Basis eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts die Historie eines Algeriers nachgezeichnet, der immer wieder wegen verschiedener Delikte verhaftet, aber trotz geplanter Abschiebung immer wieder freigelassen wurde und daraufhin mehrmals untertauchte.

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Das Protokoll

  • 5. April 2024: Nach einem mutmaßlichen Einbruchdiebstahl wird der Verdächtige festgenommen. Er hat keine Ausweispapiere bei sich und gibt zunächst an, Syrer zu sein.
  • 7. April 2024: Er beantragt internationalen Schutz, erklärt nun aber, Algerier zu sein. Der Mann kommt in die Grundversorgung und wird aus dem Polizeianhaltezentrum entlassen.
  • 27. Mai 2024: Eine Interpol-Mitteilung bringt Klarheit. Die Identität des Mannes wird als algerischer Staatsbürger festgestellt.
  • 22. Juni 2024: Nach einem weiteren Diebstahl wird er erneut festgenommen. Bereits einen Tag später wird er nach einer Einvernahme wieder entlassen – und taucht zum ersten Mal unter.
  • 24. Oktober 2024: Sein Asylantrag wird abgewiesen. Auch seine Beschwerde bleibt erfolglos.
  • 15. November 2024: Wegen Sachbeschädigung und versuchten Einbruchsdiebstahls wird der Mann zu zwölf Monaten teilbedingter Haft verurteilt.
  • 18. November 2024: Nach der Enthaftung verschwindet er erneut. Zum zweiten Mal taucht der Algerier unter.
  • 13. März 2025: Bei einem Suchtgiftdelikt wird der Mann wieder aufgegriffen und festgenommen.
  • 11. April 2025: Nach einem Termin in der algerischen Botschaft wird ein Heimreisezertifikat ausgestellt. Für den 14. Mai 2025 wird bereits ein Abschiebeflug gebucht.
  • 12. Mai 2025: Zwei Tage vor der geplanten Abschiebung stellt der Mann in Schubhaft einen Asylfolgeantrag. Der Flug muss storniert werden.
  • 11. Juni 2025: Weil das Asylfolgeverfahren zugelassen wird, endet die Schubhaft. Kaum entlassen, taucht der Algerier zum dritten Mal unter.
  • 11. November 2025: Bei einer Personenkontrolle geht der Mann erneut ins Netz. Weil er sich dem Asylverfahren entzogen hat, wird er wieder festgenommen.
  • 13. November 2025: Erneut endet die Schubhaft nach nur kurzer Zeit. Der Mann taucht zum vierten Mal unter.
  • 21. Februar 2026: Auch der Asylfolgeantrag wird rechtskräftig abgewiesen.
  • 14. Mai 2026: Nach einem versuchten Kellereinbruch wird der Algerier erneut festgenommen und in Schubhaft genommen. Dort sitzt er wegen Fluchtgefahr bis heute.

Abschiebeflug am Donnerstag

Erneut bekämpfte der Mann seine Anhaltung. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Schubhaft nun jedoch. In seinem Erkenntnis vom 24. Juli 2026 hält das Gericht fest, dass die Schubhaft die "ultima ratio" sei. Aufgrund der mehrfachen Flucht, des wiederholten Untertauchens und des Sicherungsbedarfs reiche ein gelinderes Mittel nicht aus. Am 30. Juli soll er nun wirklich abgeschoben werden.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 30.07.2026, 12:21, 30.07.2026, 12:14