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Schülerin klagte sich ihre Matura positiv

Tirolerin bekam bei der Matura ein "Nicht genügend". Das Bundesverwaltungsgericht korrigierte jetzt die Note.

Amra Duric
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Matura mit Maske
Matura mit Maske
picturedesk/Symbolbild

Homeschooling statt Präsenzunterricht wurde für viele Kinder in der Pandemie zur Belastung. Um die Schüler zu entlasten, wurde das Benotungssystem vom Bildungsministerium geändert. Mündliche Prüfungen ließ man entfallen.

Für Maturanten zählt auch nicht mehr nur die Prüfungsnote, sondern die gesamte Leistung des Schuljahres. Genau diese Änderung machte sich nun eine Tirolerin zunutze. Die Maturantin wurde laut Anwalt Markus Knoll im Fach Mathematik im Jahreszeugnis mit einem "Genügend" beurteilt, in der Mathe-Matura kassierte sie aber ein "Nicht genügend." Für die Prüfungskommission ergaben die Ergebnisse nach dem neuen Benotungssystem keine klare Gesamtnote – die Maturantin bekam daher insgesamt ein "Nicht genügend".

Gericht korrigierte Semester-Note

Die Schülerin legte daraufhin vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein – und bekam recht. Grund: Ihre Leistungen während des Schuljahres wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Ihre Wintersemster-Note wurde aufgrund ihrer erbrachten Mitarbeit und einem Dreier in einer Mathe-Schularbeit von einem "Genügend" auf ein „Befriedigend“ korrigiert. Somit ergab sich aus der Note des Semesters und der Note ihrer Matura insgesamt ein "Genügend" und damit ein positiver Maturaabschluss. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung.