Wien

Schüsse auf Polizisten, weil Pistole in der Hose juckte

Prozess wegen zweifachem Mordversuch: Ein 33-Jährige feuerte im Sommer in Wien-Penzing auf zwei Beamte. Zuvor kam ihm in einem Taxi ein Schuss aus.

Christian Tomsits
Der angeklagte Serbe mit seinem Anwalt Mirsad Musliu (Kanzlei Rast)
Der angeklagte Serbe mit seinem Anwalt Mirsad Musliu (Kanzlei Rast)
Denise Auer

Der 17. August war für Marko V. (33) wahrlich "kein glücklicher Tag", wie der Richter am Wiener Landl treffend zusammenfasste. Auslöser für das Drama war ein Streit des arbeitslosen Serben mit seiner Freundin. Er unterstellte ihr Untreue, wollte dann den Nebenbuhler mit einer Waffe "nur ein bisschen erschrecken".

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    Die Polizei sperrte ganze Straßenzüge ab.
    Die Polizei sperrte ganze Straßenzüge ab.
    Leserreporter

    Schuss löste sich auf Taxifahrt

    Mit Red-Bull- und Bier betankt überlegte er es sich dann doch noch anders und stieg in ein Taxi. Während der Fahrt löste sich ein Schuss – wir berichteten. "Meine Pistole hat mich in der Hose so gejuckt", so der Serbe. Ich hab sie rausgenommen und da ist es passiert." Nachdem ihn der Taxler aus dem Wagen warf, wurde er in einem Hauseingang in Wien-Penzing von Einsatzkräften gestellt. Laut Anklage schrie er an: "Ich f*cke euch alle". Dann drückte er ab. Eine Kugel verfehlte die beiden Polizisten nur knapp.

    Festnahme zwischen Mistkübeln

    Nach kurzzeitiger Flucht konnte der Betrunkene (2,4 Promille) bei einem Pensionistenheim zwischen Müllcontainern festgenommen werden. Verteidiger Mirsad Musliu (Kanzlei Rast/Musliu) bestritt die Tötungsabsicht seines Mandanten, die Geschworenen glaubten ihm.

    Kein Mordversuch! Nur 2,5 Jahre Haft

    Nachdem sich der Angeklagte bei den Beamten entschuldigte und je 1.000 Entschädigung in bar überreichte, folgte das im Vergleich zum möglichen Strafrahmen (bis zu lebenslänglich) milde Urteil: 2,5 Jahre Haft für Widerstand gegen die Staatsgewallt. Der Mandant nahm den Richterspruch erleichtert zur Kenntnis und dankte seinem Anwalt für die erfolgreiche Verteidigung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.