Ärger um den Religionsunterricht an einer Volksschule in Wien-Favoriten: Eine Mutter kritisiert, dass ihr Sohn für den römisch-katholischen Religionsunterricht aus dem regulären Unterricht geholt werde. Die Bildungsdirektion widerspricht.
An der Volksschule am Tesarekplatz sorgt die Organisation des Religionsunterrichts für Unmut. Die Mutter erhebt gegenüber "Heute" Vorwürfe: Ihr Sohn muss reguläre Unterrichtsstunden versäumen, damit er in seine Religionsstunde gehen kann.
Nach Angaben der Mutter werde der Bub etwa während Deutsch, Mathematik oder Sachunterricht aus der Klasse geholt. Den dadurch versäumten Stoff müsse er anschließend nachholen. "Das kann doch nicht die Lösung sein", ärgert sich die Mutter.
Weiters kritisiert die Wienerin, dass dies beim islamischen Religionsunterricht anders organisiert sei. Dafür sollen eigene Stunden im Stundenplan vorgesehen sein, sodass die betroffenen Kinder keinen anderen Unterricht versäumen.
Die Mutter sieht darin eine Ungleichbehandlung. Von der Schulleitung habe sie die Auskunft erhalten, dass man an der derzeitigen Situation nichts ändern könne.
Die Bildungsdirektion Wien stellt auf "Heute"-Anfrage klar: Eine entsprechende Beschwerde sei weder der Schulleitung noch der Bildungsdirektion bekannt. Vor allem aber gelte grundsätzlich: "Es ist nicht möglich, dass zwei Pflichtgegenstände parallel angesetzt werden."
Wie die Bildungsdirektion erklärt, war der Stundenplan an der betreffenden Schule bislang lediglich vorläufig und werde derzeit fertiggestellt. Auch die Einteilung der Gruppen für den Religionsunterricht könne erst erfolgen, sobald die endgültigen Anmeldezahlen feststehen.
Die Schulleitung arbeite daran, dass sich der Religionsunterricht nicht mit anderen Unterrichtsgegenständen überschneidet, heißt es.
Eine unterschiedliche Behandlung von katholischen und muslimischen Schülern soll es dabei nicht geben. Die Bildungsdirektion betont: "Die genannten Rahmenbedingungen gelten für alle Religionsgemeinschaften gleichermaßen."
Damit dürfte sich die Situation mit dem endgültigen Stundenplan noch ändern. Klar ist laut Bildungsdirektion jedenfalls: Kein Kind soll für den Besuch eines Pflichtgegenstands einen anderen Pflichtgegenstand versäumen müssen.