Wenn dein Kind zwischen dem 2. September 2019 und dem 1. September 2020 geboren wurde, sind jetzt alle Eltern gefragt: Die Anmeldung für die Schule steht an. Man darf sein Kind nur an einem Schulstandort anmelden, kann aber zusätzlich eine zweite Wunschschule angeben. Das heißt laut Bildungsdirektion Wien jedoch noch lange nicht, dass das Kind tatsächlich an einem dieser beiden Standorte zur Schule geht. Mehrere Faktoren spielen hier eine Rolle.
Im ersten Schritt der Anmeldung werden nur die Daten des Kindes erfasst und angegeben, ob eine Nachmittagsbetreuung benötigt wird. Ist das Kind beeinträchtigt oder chronisch krank, sollte dies gleich vorab bekanntgegeben werden. Dafür benötigen Eltern alle nötigen Unterlagen wie Meldezettel oder ärztliche Atteste. Meistens ist für die Einschreibung ein Termin an der gewünschten Schule erforderlich.
Es gibt auch die Möglichkeit der Voreinschreibung: Ist das Kind zwischen dem 2. September und dem 1. März des nächsten Kalenderjahres sechs Jahre alt geworden, kann man als Erziehungsberechtigter einen Antrag stellen. Das Kind kann dann in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, vorausgesetzt, es ist schulreif und erfüllt die nötigen Voraussetzungen für den Schulbesuch.
Anfang Februar kommt dann ein Brief, in dem steht, welche Schule für das Kind ausgewählt wurde. Danach folgt ein zweiter Termin: Dabei wird überprüft, ob das Kind schulreif ist und wie es mit dem Sprachstand aussieht. Erst danach wird entschieden, ob das Kind regulär in die erste Klasse kommt oder eine Vorschule besuchen muss.