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Schule im Lockdown zu, trotzdem wurde BMW abgeschleppt

Im Lockdown findet kein Unterricht mehr statt. Obwohl die Schulen geschlossen sind, wurde der BMW eines Wieners einfach abgeschleppt. 

Maxim Zdziarski
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Ein Halte- und Parkverbot hat jeder Autofahrer schon einmal gesehen. Wer es dennoch mal übersehen hat, wurde höchstwahrscheinlich abgeschleppt und zur Kasse gebeten. In Wien-Donaustadt entdeckte "Heute"-Leser Sascha (34) ein Parkverbot mit dem Zusatzhinweis "An Schultagen". Und weil gerade Lockdown ist, die Schulen ohnehin keinen Unterricht haben und die Schulpflicht für die Dauer der strengen Corona-Maßnahmen aufgehoben wurde, stellte Sascha seinen 3er BMW dort ab.

"Da ich auf Nummer sicher gehen wollte, habe ich noch einen Zettel mit Hinweis auf die Covid-Verordnung und meiner Telefonnummer hinterlassen", erzählt der Wiener gegenüber "Heute". Doch auch das schien keinerlei Wirkung zu haben, denn nur kurze Zeit später war bereits der Abschleppwagen vor Ort. Trotz mehrmaliger Hinweise auf die aufgehobene Schulpflicht lies sich der Mann nicht beirren. "Er meinte, er schleppt aufgrund einer Anzeige trotzdem das Fahrzeug ab", so der verärgerte BMW-Lenker.

Aggressiver Abschlepper hatte kein Verständnis

Nach einem Anruf bei der Polizei zeigte sich der Beamte verständlich und bat laut Sascha den Abschlepper ans Telefon zu holen. Doch der soll sich überaus aggressiv verhalten haben, woraufhin ein Streifenwagen hingeschickt wurde. Als die Beamten vor Ort waren, befand sich der BMW bereits aufgeladen und transportfertig auf dem Abschlepper.

Die Polizisten bemühten sich, dem Lenker aus der Misere zu helfen und sollen einen Juristen kontaktiert haben. Dieser hätte nach einem längeren Gespräch das aufrechte Parkverbot allerdings bestätigt. "Jetzt darf ich mit den Öffis zur Aufbewahrungsstelle fahren und mein Auto abholen", ärgert sich der 34-Jährige. 

"Verbote sind eins zu eins anzuwenden"

ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried schaute sich die Sache genauer an. "Die Verbote müssen weiterhin ein zu eins angewendet werden. Das jeweilige Parkverbot müsste in diesem Fall extra aufgehoben werden, damit man dort parken kann", so Authried gegenüber "Heute". Allerdings müsste man sich genauer anschauen, ob die Abschleppung des Fahrzeugs überhaupt rechtens war, denn nicht jede Anzeige würde eine solche Maßnahme automatisch rechtfertigen. 

Wann darf man abgeschleppt werden?

1. In Halte- und Parkverboten mit Zusatztafel 'Abschleppzone'

2. Bei einer verkehrsbeeinträchtigenden Abstellung (Besorgnis zur Behinderung genügt)

3. Beim Parken auf einem Parkplatz für Personen mit Behinderung

4. Wenn das Auto ohne Kennzeichen abgestellt wurde

In allen anderen Fällen reicht also auch ein Strafzettel fürs Falschparken. Tatsache ist, dass alleine das Parken in einem "normalen" Halte- und Parkverbot für sich alleine noch kein Grund ist, eine Abschleppung durchzuführen.

Kein Bezahlzwang um Auto zu bekommen

Beim ÖAMTC gibt es immer wieder Beschwerden von Autofahrern, dass eine Herausgabe der abgeschleppten Fahrzeuge nur dann erfolgt, wenn auch die Kosten sofort bezahlt werden. "Oftmals wird die Frage nach einem Zahlschein vor Ort einfach verneint. Eine Zahlung vor der Herausgabe ist rechtlich aber nicht zwingend", bestätigt Authried. Autobesitzer haben also das Recht, die Ausfolgung eines Bescheides zu verlangen. Diesen kann man in weiterer Folge mit einem Rechtsmittel bekämpfen.

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