Coronavirus

Schummeln beim Grünen Pass kann ein Jahr Haft bringen

Wer nicht geimpft ist, muss auf einiges an Spontanität verzichten. Beim 3G-Nachweis herumzutricksen sollte man aber lieber sein lassen.

Leo Stempfl
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Der "Grüne Pass" ist da
Der "Grüne Pass" ist da
Johann Schwarz / SEPA.Media / picturedesk.com

Aus 3G wurde etwa bei einigen Festivals schon 2G. Heißt: Wer nicht geimpft ist, braucht einen negativen PCR-Test. Dieser ist zwar beinahe überall mittlerweile kostenlos, die Auswertung kann aber bis zu 24 Stunden lang dauern. Umso verlockender wird es, bei Test- oder Impf-Zertifikaten herumzutricksen.

Beim Grünen Pass oder dem Test-Ergebnis einfach den Namen und das Datum ändern? Oder lieber gleich einen Stempel für den gelben Impfpass im Internet bestellen? Von diesen Tricksereien sollte man lieber die Finger lassen, wie Strafrechtsexperte Klaus Schwaighofer von der Universität Innsbruck gegenüber "ORF Vorarlberg" erzählt. Es drohen Gefängnisstrafen!

Bis zu 12 Monate Häfn

Denn Test-Zertifikat und Impfpass sind Urkunden. Wer diese verfälscht und dann auch gegenüber anderen verwendet, begeht Urkundenfälschung. In § 225 des Strafgesetzbuches steht darauf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen.

Dasselbe gilt auch, wenn man am Handy schnell ein paar Zahlen übermalt oder ersetzt. Hier wird dann eine Datenfälschung nach § 225a StGB geprüft werden. Noch härter kann das Urteil ausfallen, wenn man das Testergebnis selbst von positiv zu negativ umändert und sich nicht in Quarantäne begibt. Diese "Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" kann bis zu drei Jahre Haft bringen.

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