Bei Prozess flossen Tränen

Schuss löst sich, tötet Freund – zwei Jäger verurteilt

Nach dem tragischen Jagdunfall in der Steiermark wurden zwei Jäger verurteilt. Durch ihre Unachtsamkeit verlor ein Familienvater (42) sein Leben.
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30.06.2026, 16:23
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Ein tragischer Jagdunfall mit tödlichem Ausgang hat am Dienstag das Straflandesgericht Graz beschäftigt. Zwei Jäger mussten sich wegen des Todes eines Jagdkollegen verantworten. Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, wurden der 57-jährige Schütze nun wegen grob fahrlässiger Tötung und sein 37-jähriger Begleiter wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.

Das Unglück ereignete sich nach einer Wildschweinjagd in einem südsteirischen Revier. Ein angeschossenes Tier war zunächst im Wald verschwunden, worauf der Jagdpächter gemeinsam mit einem weiteren Jäger zur Nachsuche ausrückte. Der Schütze holte sein unter dem Hochsitz abgestelltes Repetiergewehr, um sich gegen einen möglichen Angriff des verletzten Wildschweins zu schützen.

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Später übergab er die Waffe an seinen Begleiter. Als sie das Gewehr nach einem kurzen Fotostopp erneut übergaben, löste sich plötzlich ein Schuss. Das Projektil traf den 42-jährigen Jagdpächter am Hals. Er stürzte nach hinten und erlag seinen Verletzungen. Für den Familienvater kam jede Hilfe zu spät.

Immer wieder wurde es im Gerichtssaal still, Tränen flossen. Die Verteidigerin brachte die Stimmung auf den Punkt: "Es gibt hier keine Täter, nur Opfer." Tatsächlich haben an diesem Tag alle verloren – ein Familienvater sein Leben, zwei langjährige Freunde ihre Unbeschwertheit. Der Schütze rang bei seiner Aussage sichtbar um Fassung. "Ich weiß es nicht. Ich habe das hunderte Male durchgespielt. Ich weiß es nicht. Ich habe keine Erinnerung", sagte der 57-Jährige zur Frage, ob er das Gewehr unbewusst repetiert haben könnte.

Ein Sachverständiger erklärte, dass sich der tödliche Schuss nur lösen konnte, wenn das Gewehr zuvor erneut geladen und anschließend der Abzug betätigt worden war. Die Richterin hielt dem Schützen vor, eine geladene und gespannte Waffe übergeben zu haben. Der 57-Jährige wurde zu sechs Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Der zweite Angeklagte erhielt wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 4.500 Euro. Er hatte nach eigenen Angaben darauf vertraut, dass ihm ein sicheres Gewehr übergeben worden war: "Ich bin davon ausgegangen, dass die Waffe in einem sicheren Zustand ist."

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