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Schwangere haben in diesen Berufen Freistellungsrecht

Schwangere zählen nun doch zur Corona-Risikogruppe und erhalten damit verstärkten Schutz. In einigen Berufen gibt es ein Recht auf Freistellung.

Heute Redaktion
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Schwangere müssen in der Corona-Pandemie verstärkt geschützt werden.
Schwangere müssen in der Corona-Pandemie verstärkt geschützt werden.
iStock

Bereits im Frühjahr wurde verstärkt darüber diskutiert, ob Schwangere zur Corona-Risikogruppe zählen. Laut neuesten Erkenntnissen ist dies nun bestätigt. Werdende Mütter sollen also verstärkt geschützt werden.

Ab Mitte Dezember soll es in bestimmten Berufsgruppen ein Recht auf Freistellung geben. Dazu zählen Tätigkeiten mit Körperkontakt, die Regelung soll z.B. für Kindergärtnerinnen, Physiotherapeutinnen, Masseurinnen, Friseurinnen, Stylistinnen, oder Piercerinnen gelten.

Erhöhte Wahrscheinlichkeit für schweren Verlauf

Ein ÖVP-Grünen-Antrag dazu wird am Donnerstag im Sozialausschuss beschlossen. Laut medizinischen Erkenntnissen besteht in der fortgeschrittenen Schwangerschaft eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung.

Die Gewerkschaft fordert schon länger einen besseren Schutz für Schwangere in der Corona-Pandemie. "Endlich kommt die Regierung unserer Forderung nach", erklärte SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek.

Rund 4.500 Frauen betroffen

Betroffen sind nach Schätzung des Arbeitsministeriums rund 4.500 Schwangere in körpernahen Berufen, man rechnet mit rund zehn Millionen Euro pro Monat für den Entgeltkostenersatz.

Selbstständige sind nicht vom Antrag erfasst. Mit dem für ihren Mutterschutz zuständigen Sozialministerium würden aber bereits Gespräche geführt, hieß es.

Die Regelung tritt nach dem Beschluss im Nationalrat (10./11. Dezember) und Bundesrat (16./17. Dezember) in Kraft.  Zunächst wird geprüft, ob andere Schutzmaßnahmen getroffen werden können oder Homeoffice möglich ist. Wenn nicht, ist die Freistellung möglich. Die Maßnahme ist wie alle Covid-19-Regelungen vorläufig bis März 2021 befristet. 

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