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Schwangere muss für Wasser 180€ Strafe auf Tanke zahlen

Eine Schwangere wollte sich an einer Wiener Tankstelle eigentlich nur etwas zu Trinken kaufen und muss nun eine Strafe in Höhe von 180 Euro zahlen.

Rhea Schlager
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Melinda M. wollte sich nur ein Wasser kaufen. (Symbolbild)
Melinda M. wollte sich nur ein Wasser kaufen. (Symbolbild)
H. Winkler/Leserreporter

Die Flut an Beschwerden über eine Tankstelle in Wien-Margareten will auch im neuen Jahr nicht abreißen: Die 27-jährige Melinda M. muss nämlich, nach einem kurzen Zwischenstopp von fünf Minuten, eine saftige Rechnung in der Höhe von 180 Euro zahlen. Und das nur, weil sie sich am 27. März um 20:55 Uhr im Tankstellenshop eine Flasche Wasser gekauft hat.

"Ich bin momentan in der 20. Schwangerschaftswoche und habe ständig Durst und Harndrang", erklärt die junge Frau im "Heute"-Gespräch ihre Beweggründe. "Und weil ich dringend etwas zu Trinken gebraucht hab, sind wir an der Tankstelle stehengeblieben."

Parkplätze und Zapfsäulen belegt

Anstatt sich aber auf einen Parkplatz zu stellen, der laut Melinda M. von Jugendlichen belegt war, stellten sie und ihre Freundinnen sich auf eine freie Stelle bei den Staubsaugern. "Das war der einzige Platz, wo wir hätten stehen können und wo wir niemanden behindert haben. Man hätte sein Fahrzeug dort ab 19:00 Uhr sowieso nicht mehr reinigen dürfen", erzählt sie.

Doch genau das war wohl der Fehler, wie sich später herausstellte, denn auch wenn die 27-jährige Schwangere als Kundin auf der Tankstelle eingekauft hat, hätte sie sich nicht auf diesen leeren Platz stellen dürfen. "Wir haben erst im Nachhinein erfahren, dass ein kleines Schild das Parkverbot angezeigt hat. Somit sind wir im Unrecht und können auch keinen Anwalt hinzuziehen."

Keine Kulanz

Um die Strafe von 180 Euro nicht zahlen zu müssen, setzte sich Melinda M. mit der T1 Parkraumüberwachung und BP in Kontakt. "Anfangs meinten sie noch, wenn wir ihnen mit einer Rechnung beweisen könnten, dass ich nur ein Wasser gekauft habe, 'würde man schon was machen können'", berichtet die 27-Jährige. "Aber nachdem wir ihnen einen Beleg von der Abbuchung am Konto (Dokument liegt "Heute" vor) geschickt haben, sagten sie, dass sie die Strafe aus Kulanz nicht erlassen können."

Melinda M. hat die Strafe bisher noch nicht gezahlt. "Ich bin mir noch unsicher, ob wir diesbezüglich noch etwas erreichen können. Immerhin ist dieses Verhalten sehr unfair und alles andere als kundenfreundlich."

Keine Auskunft von BP

Peter Kretzschmar, Pressesprecher von BP Österreich, konnte gegenüber "Heute" auf einzelne Kundenreklamationen nicht eingehen. Betroffene sollen sich demnach selbstständig an die vom Tankstellenpächter beauftragte Parkraumüberwachungsfirma T1 wenden. Diese soll den Kunden dann nähere Auskünfte darüber geben können, auf welche Beobachtungen die jeweilige Besitzstörung in Rechnung gestellt wurde.

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