Nach 45 Berufsjahren wollte der 60-jährige Lkw-Fahrer aus dem Bezirk Schärding in die wohlverdiente Schwerarbeitspension gehen. Da staunte der Beschäftigte nicht schlecht: Die Versicherungsanstalt lehnte seinen Antrag ab.
Für einen Anspruch auf die Schwerarbeitspension müssen Beschäftigte Tätigkeiten verrichten, die laut Verordnung als besonders belastend gelten. Darunter fällt zum Beispiel unregelmäßige Nachtarbeit oder regelmäßige Arbeit unter Hitze oder Kälte.
Bei Männern liegt körperliche Schwerarbeit auch dann vor, wenn sie in acht Stunden Arbeitszeit mindestens 2.000 Kalorien verbrauchen. So war es auch bei dem 60-Jährigen: Neben dem Lkw-Fahren musste er auch oft schwere Lasten heben und tragen.
Trotzdem wurde sein Antrag von der Pensionsversicherungsanstalt abgelehnt. Der Grund: Angeblich hatte er zu wenige Versicherungs- und Schwerarbeitsmonate geleistet.
Die AK Schärding klagte deshalb in seinem Namen gegen den Bescheid – mit Erfolg. Das Gericht kam nach der Schilderung des Mannes und eines Gutachtens zu dem Schluss, dass der 60-Jährige alle nötigen Bedingungen erfüllte.
"So erfreulich die gewonnene Klage für unser Mitglied ist, müssen wir aber oftmals feststellen, dass dies leider kein Einzelfall ist", erklärt AK-Präsident Andreas Stangl. "Er zeigt abermals auf, dass die Schwerarbeiterregelung dringend im Sinne der Versicherten zu reparieren ist."
Arbeitsdruck, lange Arbeitszeiten, Personalmangel oder Schichtdienste würden immer mehr Menschen so stark belasten, dass sie nicht bis zum Regelpensionsalter durchhalten. "Ihnen muss es leichter gemacht werden, in Schwerarbeitspension gehen zu können", so Stangl.