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Sechsfach-Papa will Möbel-Geld zur Gemeinde-Wohnung

Patrick F. bekam vor kurzem für sich und seine beiden Kinder eine Gemeindewohnung. Nun will der Wiener aber auch Geld für seine Möbel – und scheitert.

Maxim Zdziarski
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    Die sanierte Wohnung ist unmöbliert, doch Patrick hat kein Geld für neue Möbel.
    Die sanierte Wohnung ist unmöbliert, doch Patrick hat kein Geld für neue Möbel.
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    Mit einer neuen Wohnung beginnt für viele ein neuer Lebensabschnitt. Doch gleichzeitig geht dies mit teils enormen Kosten einher. Die Ausstattung der eigenen vier Wände kostet mitunter einige tausend Euro – selbst wenn man auf Sonderangebote oder gebrauchte Möbel ausweicht.

    Patrick F. (29) bekam vor wenigen Tagen seine erste Zweizimmer-Gemeindewohnung in Wien-Floridsdorf. Diese war saniert, allerdings unmöbliert – wie üblich war lediglich das Badezimmer mit entsprechenden Sanitäranlagen ausgestattet. Weil es in der Wohnung weder Herd, noch Abwäsche gab, gewährte Wiener Wohnen dem 29-Jährigen eine Barablöse im Wert von rund 480 Euro. Die erste Miete konnte sich Patrick also sparen, doch das Geld ist trotzdem knapp. 

    Sechs Kinder, Alimente und ein 10-Stunden-Job

    Der 29-Jährige ist sechsfacher Familienvater und hat eigenen Angaben zufolge keine Besitztümer. Also entschloss sich der gelernte Logistiker um finanzielle Hilfe für eine Erstausstattung beim Sozialamt anzusuchen. Doch der Antrag wurde zu seiner Verwunderung abgewiesen: "Mir wurde am Telefon mitgeteilt, dass ich kein Möbelgeld bekommen werde. Das ist eine Frechheit, ich habe schließlich zwei Kinder im Alter von 2 und 3 Jahren, die mit mir dort leben sollen."

    Der Wiener hält sich aktuell mit der Mindestsicherung von etwa 1.000 Euro und einem 10-Stunden-Job über Wasser. Für vier Kinder muss er Alimente bezahlen, hinzu kommen rund 480 Euro für die Miete – und zwar kalt. Auch bei der Bank hatte Patrick keinen Erfolg, denn diese möchte ihm derzeit auch keinen Kredit geben. "Ich werde jetzt versuchen zu sparen und schauen, dass ich irgendwie eine Küche und Möbel bekomme", erzählt der verzweifelte Familienvater im "Heute"-Talk. 

    Behörde entscheidet über Förderungen

    Bei dem sogenannten "Möbelgeld" handelt es sich um eine finanzielle "Hilfe in besonderen Lebenslangen". Dieser Fördertopf ist eine privatrechtliche Leistung und die Entscheidungen darüber liegen im Ermessensspielraum der Behörde, heißt es seitens der MA40. Betroffene können ein Ansuchen stellen und werden in weiterer Folge in Gesprächen mit einem Sozialarbeiter betreut. Danach wird jeder einzelne Fall individuell geprüft und schließlich entschieden, ob die jeweilige Notlage gefördert wird, oder nicht.

    Besserungsperspektive ist wesentlich

    In diesem Jahr spielt vor allem die Energiethematik eine besonders große Rolle, erklärt ein Sprecher der MA40 gegenüber "Heute". Energiekosten- und Mietrückstände bereiten den Wienern aktuell besonders große Probleme. Um Delogierungen zu vermeiden wird bei Härtefällen finanziell unter die Arme gegriffen. Dabei ist allerdings die Besserungsperspektive wesentlich, um die Förderung überhaupt erst zu bekommen. Für Patrick bedeutet dies nun eines: er wird den Gürtel wohl noch etwas enger schnallen müssen, um sich seine neue Gemeindewohnung möblieren zu können.

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